Der Gegenstand der Gesellschaft ist: "Der Betrieb von Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgungsanlagen, die Errichtung, der Erwerb, die Pachtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung, zum Bezug und zur Abgabe von Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme und Nebenprodukten aller Art. Hierzu gehört auch die entgeltliche Bereitstellung der eigenen Anlagen an Dritte sowie der entgeltliche Erwerb fremder Netzkapazitäten zum Zweck der Versorgung Dritter mit Elektrizität, Gas und Wasser. Die Gesellschaft ist dazu berechtigt, sich aktiv am Handel, inklusive Börsenhandel von Elektrizität, Gas, Wasser zu betätigen, soweit dies mit dem eigentlichen Geschäftszweck der Gesellschaft laut Abs. 1 vereinbar ist".
GGEW, Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße Aktiengesellschaft
Dammstraße 68
64625 Bensheim
Amtgericht Darmstadt, HR B 21030
Grundkapital: 6.130.200,- Euro
(Stand: 12.04.2017)
Vorstand der Gesellschaft ist Carsten Hoffmann (* 05.06.1971).
(Stand: 12.04.2017)
Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 61.302 Namensaktien. Aktionäre der Gesellschaft sind:
Alleinige Gesellschafterin der Stadt Lampertheim mbH mit einem Stammkapital in Höhe von 200.000,- Euro ist die Stadt Lampertheim, vgl. Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 11.06.2012.
(Stand: 12.04.2017)
Die Gesellschaft ist an folgenden Gesellschaften beteiligt:
(Stand: 12.04.2017)
Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft sind Rolf Richter (Vorsitzender), Georg Rausch (Stellv. Vorsitzender), Antje Adam, Heike Bührer, Dr. Holger Habich, Carsten Hoffmann, Olaf Kühn, Günter Martini, Hans-Ludwig Ritz, Frank Schröder, Gottfried Störmer, Carmelo Torre und Markus Woißyk, vgl. Liste der Aufsichtsratsmitglieder vom 15.07.2016.
(Stand: 12.04.2017)
Im Geschäftsjahr 2014 hat die Gesellschaft bei einem Umsatz in Höhe von 176.195.561,15 Euro (Vorjahr: 179.447.049,45 Euro, Δ -1,81%) einen Jahresüberschuss in Höhe von 3.123.572,02 Euro (Vorjahr: 3.333.531,70 Euro, Δ -6,30%) erwirtschaftet. Die Bilanz weist einen Bilanzgewinn in Höhe von 4.426.183,57 Euro (Vorjahr: 3.000.000,00 Euro, Δ +47,54%) aus.
Die Gesellschaft hat durch den Vertrieb von Strom Umsätze in Höhe von 125.772.000,- Euro (Vorjahr: 125.447.000,- Euro, Δ +0,26%) und durch den Vertrieb von Gas Umsätze in Höhe von 39.910.000,- Euro (Vorjahr: 46.511.000,- Euro, Δ -14,19%) erzielen können.
Im Jahresdurchschnitt hat die Gesellschaft in 2014 165 (Vorjahr: 158, Δ +4,43%) Mitarbeiter beschäftigt.
(Stand: 12.04.2017)
Verbraucherunfreundliche Regelungen: drei |
Die AGB sind gültig für die Stromtarife "Öko Power", "Öko Power Fix" und "Öko Fix" sowie die Gastarife "Gas Power", "Gas Klima Power", "Gas Fix" und "Gas KlimaFix". |
Verständlichkeit der AGB
Textlänge der AGB (standardisiert): 21.811 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)
Der Textlängenindex beträgt 0,61 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)
Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 1,9 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)
Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,2 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)
Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit
Vertragslaufzeit:Nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. |
Kündigungsfrist und -form:Nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. |
Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):"Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten jeden Umzug unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von einem Monat nach dem Umzug [...] in Textform anzuzeigen. Ein Umzug des Kunden beendet den Liefervertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mitgeteilten Umzugsdatums." (10.1 + 10.2 der AGB) Die Klausel verlängert die nach der GVV vorgesehene Kündigungsfrist um das Dreifache. verbraucherfreundlich
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Preisänderungsklausel:"Der Lieferant ist verpflichtet, die Preise [...] durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen (Erhöhungen und Ermäßigungen). Anlass für eine solche Preisanpassung ist ausschließlich eine Änderung der unter Ziffer 6.1 genannten Kosten [u.a. Kosten für Beschaffung und Vertrieb). [...] Der Kunde hat gemäß § 315 Abs. 3 BGB das Recht, die Ausübung des billigen Ermessens des Lieferanten gerichtlich überprüfen zu lassen." (6.13 der AGB) Die Klausel nimmt Bezug auf die Rechtsprechung zum einseitigen Leistungsbestimmungsrecht in der Grundversorgung. Dennoch ist die Klausel aus Verbrauchersicht nicht verständlich, da die Kostenfaktoren nicht genannt werden. Zudem wird die Beweislastverteilung des § 315 Abs. 3 BGB unzutreffend abgebildet. verbraucherunfreundlich |
Zahlungsmodalitäten:Zahlungen im Wege des Lastschriftverfahrens oder mittels Dauerauftrag bzw. Überweisung möglich. (4.1 der AGB) Der Verbraucher kann zwischen zwei Zahlungsalternativen kostenfrei wählen. verbraucherfreundlich |
Besondere Klauseln:"Der Lieferant kann [...] Abschlagszahlungen verlangen. Der Lieferant berechnet diese unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Verbrauchs nach billigem Ermessen." (3.3 der AGB) Nach dem Leitbild des § 13 GVV besteht kein Ermessen bei der Festlegung des Abschlages. verbraucherunfreundlich
Soweit Vertrags- und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen schon aufgrund bloßen Schweigens des Verbrauchers zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13)
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Stand der AGB: 01. Mai 2018 |
Stand der Bewertung: 17. Dezember 2018 |
(Stand: 24. August 2018)
Service-Index: 0,58(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0) |
Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Stromanbieter 2017" erzielte GGEW beim Service Rang 16 von 31 und die Note "befriedigend". Davor wurde das Unternehmen zuletzt im Jahr 2013 bewertet, seinerzeit mit der Note "ausreichend" und Platz 35 von 43. Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen liegt das Unternehmen 2017 auf Rang 15 von 28 mit "befriedigend" (2013: Rang 24 von 31). |
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den GGEW seinen Stromkunden bietet, mit 84 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 74 % (Studie "Stromanbieter 02/2016") sowie 73 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") von maximal 100 %. |
Verivox beurteilte im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom als "befriedigend" (2,6). In der Sparte Gas erhielt der Energieversorger ebenfalls die Note "befriedigend" (2,6). |
Hotline-Kosten | Ortstarif |
Hotline-Verfügbarkeit | wochentags: 5 x 10 h; samstags: 0 h; sonntags: 0 h |
Servicezeiten | im Internet angegeben |
E-Mail-Kontaktformular | ja |
Rückrufmöglichkeit | ja |
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite | ja, AGB werden nach Eingabe der persönlichen Daten zur Einsicht angeboten |
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite | ja |
Kunden-Email-Adresse erforderlich | ja |
Online-Service (Kundenportal) | ja |
Zählerstand übermitteln: | ja |
Verbrauchshistorie: | ja |
Abschlagszahlung: | ja |
Online-Rechnung: | ja |
Rechnungserläuterung: | ja |
(Stand: 20. April 2018) |
Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix die GGEW AG:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2015 | 396 g/kWh | 0,0003 g/kWh | 9,8 % | 35,5 % | 5 % | 1,5 % | 45,5 % | 2,7 % |
42 % des Stroms von GGEW stammen laut Stromkennzeichnung aus fossilen Kraftwerken (35,5 %+ 5 %+ 1,5 % = 42 %).
Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:
Jahr | CO2 | Atommüll | Atom | Kohle | Erdgas | sonstige fossile Energien |
erneuerbare Energien nach EEG |
sonstige erneuerbare Energien |
2014 | 435 g/kWh | 0,0004 g/kWh | 12 % | 39,8 % | 3,4 % | 1,4 % | 37,7 % | 5,7 % |
Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.
Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.