Wenn man mit steigenden Energiepreisen rechnet, kann ein Festpreis durchaus vorteilhaft sein. Verträge dürfen eine höchstens zweijährige Preisbindung vereinbaren. Vergleichen Sie den vereinbarten Festpreis mit anderen konkurrierenden Angeboten, die möglicherweise deutlich günstiger sind.
Häufig behält sich der Anbieter Preisanpassungen bei Änderung von Steuern und Abgaben und anderen gesetzlich bedingten Änderungen vor (eingeschränkte Preisgarantie). Prüfen Sie genau, ob der Vertrag versteckte Preisänderungsmöglichkeiten für den Versorger enthält, zum Beispiel bei Preisänderungen des Vorlieferanten oder der Netzentgelte.
Die Geltungsdauer des Festpreises ist nicht immer transparent – so kann beispielsweise ein bestimmter Zeitraum, etwa zwölf Monate, gelten, aber auch ein Stichtag.
Bietet Ihr Versorger an, dass ab Lieferbeginn der zuvor vereinbarte Preis gilt, und bestätigen Sie dies durch Ihre Unterschrift, sollten Sie darauf achten, dass dieser Preis auch in den späteren Rechnungen entsprechend aufgeführt wird. Dieser Preis ist damit fest vereinbart. Zwischen Vertragsabschluss und Lieferbeginn kann nämlich durchaus ein beträchtlicher Zeitraum liegen. Der neue Anbieter ist aber an diesen einmal so vereinbarten Preis gebunden.
Mitunter bieten Tarife mit Preisgarantie lediglich die Möglichkeit, gegen einen Aufpreis eine Preisgarantie zu erwerben.
Eine Preisgarantie kann sich im Unterschied zum Festpreis an einer Bezugsgröße ausrichten.
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