wemio.de

  • Den Vertriebsnamen der WEMAG AG gibt es seit 2008. Informationen über diese Gesellschaft (Unternehmen, Geschäftsführung, Anteilseigner, Jahresabschlüsse) finden Sie dort.
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten eine verbraucherunfreundliche Regelung und zwei verbraucherfreundliche Regelungen.
    Der AGB-Index beträgt 0,89 (nachteiligste AGB: 0 beste AGB: 1, Mittelwert 0,49).
    Der Textlängenindex beträgt 0,78 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64).
    Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,5 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47).
  • Internetseite: www.wemio.de
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Verbraucherunfreundliche Regelungen: eine
Verbraucherfreundliche Regelungen: zwei
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für die Stromtarife "Ökostrom", "ÖkoaktivStrom" und die Gastarife "Waldgas" sowie "Ökoaktivgas". 

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 13.655 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,78 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 4,0 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,5 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

Keine Regelung in den AGB enthalten.

Kündigungsfrist und -form:

Keine Anhaben zu Kündigungsfristen in den AGB enthalten.

"Die Kündigung des Energieliefervertrages bedarf der Textform." (18.1 der AGB)

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Bei einem Auszug hat ein Kunde der WEMAG AG die neue Anschrift umgehend, spätestens aber zwei Wochen vor dem Umzug in Textform mitzuteilen. [...]Die WEMAG verpflichtet sich,  dem Kunden für die Belieferung seiner neuen Verbrauchsstelle ein Angebot mindestens zu den aktuellen Neukundenkonditionen anzubieten." (1.1 der AGB)

Die Klausel ist aus Verbrauchersicht nicht recht verständlich, da ein ausdrückliches Sonderkündigungsrecht nicht eingeräumt wird. Der Hinweis auf eine Anzeigepflicht ist insoweit etwas anderes und eine Weiterbelieferung nach den bisherigen Konditionen erscheint auch nicht automatisch möglich.


"Ändert die WEMAG AG den Verbrauchs- oder Grundpreis [...], so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. [...]Die Kündigung bedarf der Textform." (3.5 der AGB)

Preisänderungsklausel:

"Anpassungen des Verbrauchs- oder des Grundpreises [...]erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Der Kunde kann dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen." (3.2 der AGB)

Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Leistungsbestimmungsrecht des § 315 BGB, ohne dass eine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht. Der Hinweis auf die Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung seitens des Verbrauchers bildet die Beweislast des § 315 BGB nicht ausreichend ab.  

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

"Zahlungen des Kunden können alternativ durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren oder durch Überweisung erfolgen." (4 der AGB)

Der Verbraucher kann zwischen zwei verschiedenen Zahlungsarten wählen, ohne dass ihm dadurch zusätzliche Kosten entstehen, wenn er dem Versorger keine Einzugsermächtigung erteilt. 

verbraucherfreundlich

Bonus:

"Der Anspruch auf Boni wird erst nach einer Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Monaten wirksam. Die Verrechnung der Boni erfolgt einmalig mit der Jahresverbrauchsabrechnung." Der Wechsel- und Neukundenbonus wird nur gewährt, wenn die Verbrauchsstelle zuvor nicht in den letzten sechs Monaten durch die WEMAG AG beliefert wurde.  (6.5 der AGB)

Bonitätsprüfung:

"Zum Zwecke der Bonitätsprüfung ist die WEMAG AG berechtigt, Bonitätsauskünfte über den Kunden durch CRIF Bürgel GmbH [...] einzuholen. Zu diesem Zweck übermittelt die WEMAG AG den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum des Kunden an die vorgenannte Auskunftei. Auf Grundlage einer anfänglichen Bonittsprüfung kann die WEMAG AG [...] das Angebot des Kunden auf Abschluss [...]ablehnen."  (14 der AGB)

Die eingeschaltete Wirtschaftsauskunftei wird genannt und für Verbraucher ist erkennbar, welche Daten abgefragt und welche zum Zwecke des Vertragsschlusses übermittelt werden.

verbraucherfreundlich

Besondere Klauseln:

"Rechnungen und sonstige Schreiben der WEMAG AG gelten dann als dem Kunden zugegangen, wenn sie im Kundenbereich des WEMAG-Portals eingestellt wurden." (6.3 der AGB)

Da über das Kundenportal der wirksame Zugang von Schreiben selbst ohne tatsächliche Kenntnisnahme des Verbrauchers erfolgt, darunter auch solche, die Fristen auslösen können, besteht aus Verbrauchersicht die Gefahr der Fristversäumung, wenn der Kunde sein Portal nicht regelmäßig auf Neueingänge überprüft.

  

Stand der AGB: 25. Mai 2018
Stand der Bewertung: 06. Februar 2019

(Stand: 22. August 2018)

Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den die WEMAG AG unter dem Vertriebsnamen wemio.de seinen Stromkunden bietet, mit 76 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 83 % (Studie "Stromanbieter 02/2016") sowie 62 % (Studie "Stromanbieter 01/2014") von maximal 100 %.

 

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 10,5 h;
samstags: 0 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit nein
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Bankverbindung: ja
Abschlagszahlung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: ja

(Stand:5. April 2018)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix von wemio.de:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 45.54 % 54.46 %

Der Strom wurde nach Firmenangaben vom TÜV-Nord und mit dem GSL-Gütesiegel zertifiziert und stammt aus namentlich bekannten Ökokraftwerken.

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 37.74 % 62.26 %
2013 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 32.46 % 67.54 %
2012 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 29.37 % 70.63 %
2011 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 24.12 % 75.88 %
2010 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 19.84 % 80.16 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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