HitEnergie

  • HitEnergie ist ein Vertriebsname der ExtraEnergie GmbH. Informationen über diese Gesellschaft (Unternehmen, Geschäftsführung, Anteilseigner, Jahresabschlüsse) finden Sie dort.
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten fünf verbraucherunfreundliche Regelungen und eine verbraucherfreundliche Regelung.
    Der AGB-Index beträgt 0,53 (nachteiligste AGB: 0, beste AGB: 1, Mittelwert: 0,49).
  • Internetseiten des Anbieters von HitEnergie: www.hitenergie.de
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Verbraucherunfreundliche Regelungen: fünf
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

AGB ist gültig für alle Strom- und Gasverträge der ExtraEnergie GmbH.

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 40.896 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,21 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 2,0 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,2 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

"Der Vertrag wird je nach Vereinbarung (siehe Tarifdetails) auf mindestens 12 Monate geschlossen und und verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate [...], sofern er nicht fristgemäß gekündigt wird." (1.8 der AGB)

Kündigungsfrist und -form:

"Die Kündigungsfrist beträgt - sofern nicht anderweitig vereinbart - 6 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. [...]Die Kündigung muss der ExtraEnergie GmbH fristgerecht in Textform zugehen." (1.9 der AGB)

Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach dem Leitbild des  § 20 GVV vorgesehene zweiwöchige Kündigungsfrist um das Dreifache. 

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Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung): 

"Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten jeden Umzug mit einer Frist von mindestens 4 Wochen vor seinem Umzug unter Angabe der neuen Anschrift in Textform anzuzeigen und dem Lieferanten innerhalb dieser Frist den Nachweis für den bevorstehenden Umzug z. B. durch Vorlage einer Kopie des neuen, unterzeichneten Mietvertrages oder des Übernahmeprotokolls der neuen Wohnung zu erbringen.  Ein Umzug des Kunden beendet der Liefervertrag zum Zeitpunkt des vom Kunden mitgeteilten Umzugstermins."  (11.1 + 11.2 der AGB)

Die Klausel ist für Verbraucher nicht ohne weiteres verständlich, da der Kunde nicht auf eine Kündigungsmöglichkeit, sondern auf eine bloße Anzeigeverpflichtung hingewiesen wird. Die Frist von vier Wochen entspricht nicht dem Leitgedanken der GVV, welche von zwei Wochen ausgeht. Auch dürfte die Substantiierungspflicht des Umzugs für Verbraucher überraschend sein. Eine Fortführung des Vertrages auch bei bestehender Liefermöglichkeit an der neuen Abnahmestelle ist nicht vorgesehen.

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Bei Preisänderungen besteht ein Sonderkündigungsrecht ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung. (6.16 der AGB)

Zaglungsmodalitäten:

Zahlung durch SEPA-Lastschriftmandat oder Überweisung möglich. (4.1 der AGB)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sehen zwei alternative Zahlungsarten vor, welcher für den Verbraucher kostenfrei sind.

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Preisänderungsklausel:

"Der Lieferant ist verpflichtet, den nach 6.1. zu zahlenden Gesamtpreis [...]durch einseitige Leistungsbestimmung gem. § 315 BGB nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anzupassen, die für die Preisbildung maßgeblich sind. Eine solche Erhöhung oder Ermäßigung erfolgt insbesondere, wenn die Kosten für die Beschaffung von Energie [...]zu einer sich verändernden Kostenstruktur führen. [...]Der Kunde hat gemäß § 315 Abs. 3 BGB das Recht, die Ausübung des billigen Ermessens des Lieferanten gerichtlich überprüfen zu lassen." (6.16 der AGB) 

Die Preisänderungsklausel nimmt Bezug auf das einseitige Preisbestimmungsrecht des § 315 Abs. 1 BGB und die zu den Kostenfaktoren ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht. Zudem wird die Beweislastverteilung des § 315 Abs. 3 BGB nicht zutreffend abgebildet.

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Bonitätsprüfung des Kunden:

Eine Bonitätsprüfung durch drei namentlich genannte Wirtschaftsauskunfteien zum Zwecke des "Bonitätsscoring"  bei Begründung, Durchführung und Beendigugung des Lieferverhältnisses ist vorgesehen. (13.3 + 13.4 der AGB)

Es ist für den Verbraucher nicht ersichtlich, welche Daten über die Begründung des Vertragsverhältnisses hinaus angefragt oder übermittelt werden.

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Besondere Klauseln:

 Bei Änderung der gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen des Vertrages können die Bedingungen des Vertrages oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Versorger geändert werden. Dem Verbraucher steht dann ein Sonderkündigungsrecht in Textform zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu. (8.1 + 8.2 der AGB)

Soweit Vertragsänderungen und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Verbrauchers zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13).

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Stand der AGB: 01.November 2018
Stand der Überprüfung: 17. Dezember 2018

(Stand: 16. August 2018)

Dt. Institut für Servicequalität: "Studie Stromanbieter 2013" erzielte HitEnergie beim Service Rang 19 von 35 und die Note "befriedigend". Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen liegt HitEnergie auf dem letzten Rang 31.

 

Hotline-Kosten keine (Freecall)
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 12 h; samstags: 8 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit nein
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Bankverbindung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: ja

(Stand: 14. November 2017)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix von HitEnergie:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 --- g/kWh --- g/kWh --- % --- % --- % --- % --- % --- %

Die Firma Hitenergie hat es bislang versäumt, die gesetzliche geforderte Stromkennzeichnung auf der Internetseite zu veröffentlichen. (§ 42 EnWG) (Stand: 08. Februar 2017)

Der Strom von HitEnergie wird durch den TÜV-Nord zertifiziert.

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 100 %
2013 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 100 %
2011 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 100 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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