Elektrizitätswerke Schönau Vertriebs GmbH

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Die Vertriebsgesellschaft der Netzkauf EWS eG wurde am 22.09.2006 in das Handelsregister eingetragen. Sie ist zuständig für die Abwicklung, Versorgung und Abrechnung der bundesweiten Strom- und Gaskunden.

Elektrizitätswerke Schönau Vertriebs GmbH
Friedrichstraße 53/55
79677 Schönau im Schwarzwald

Amtsgericht Freiburg i. Br., HR B 700365
Kapital: 300.000,- EUR

(Stand: 06.11.2016)

Unternehmensstruktur

Die EWS-Gruppe setzt sich zusammen aus der Netzkauf EWS eG (Muttergesellschaft) und vier rechtlich selbstständigen, operativen Tochtergesellschaften:
- Elektrizitätswerke Schönau Vertriebs GmbH, zuständig für den Strom- und Gasvertrieb
- Elektrizitätswerke Schönau Netze GmbH, betreibt das Schönauer Strom- und Gasnetz sowie andere Netze außerhalb des Ortsgebiets Schönau
- Elektrizitätswerke Schönau Direkt GmbH, zuständig für die Vermarktung von Strom aus EEG-Anlagen
- Elektrizitätswerke Schönau Energie GmbH, zuständig für Errichtung und Betrieb von Stromerzeugungsanlagen

Beschäftigte

Die Netzkauf EWS eG und ihre Tochtergesellschaften beschäftigten Ende 2012 insgesamt 93 Mitarbeiter (Geschäftsbericht 2012 der Netzkauf EWS eG).

Geschäftsentwicklung

Die EWS versorgte Ende 2012 rund 135.400 Privatverbraucher mit Strom und ca. 8.800 Kunden mit Gas (Geschäftsbericht 2012 der Netzkauf EWS eG). Mit Stand Oktober 2013 versorgte EWS 145.000 Stromkunden.

Transparenz

Mit einem Rating von 0 bis 5 Sternen weist HausPilot auf diejenigen Anbieter hin, die auf ihrer Internetseite und in ihren Produktunterlagen zu ihrem Unternehmen, ihren Produkten und Prozessen in besonderer Weise klar und transparent informieren. Für EWS gibt HausPilot 3,5 Sterne. (Stand: 16. Oktober 2018)

Ökostrom/Biogas

Die Gesellschaft liefert nach eigenen Angaben bundesweit ausschließlich Strom aus 100 % erneuerbaren Energien. Privatverbrauchern in Baden-Württemberg, Bayern und Bremen bietet die EWS zudem Gas in drei Qualitätskategorien: Erdgas, 10 % Biogas-Beimischung sowie 100 % Biogas aus biogenen Abfällen. Ihr Biogas bezieht die EWS von der Öko Power GmbH & Co Biogas KG mit Sitz in Altenstadt (Oberbayern).

Geschäftsführer sind Sebastian Sladek (* 29.08.1977), Armin Komeda (* 01.06.1979) und Alexander Sladek (* 12.05.1979).

Neben seiner Geschäftsführertätigkeit bei der Gesellschaft ist Sebastian Sladek auch Geschäftsführer der Elektrizitätswerke Schönau Direkt GmbH (Amtsgericht Freiburg, HR B 705093).

(Stand: 06.11.2016)

Alleinige Gesellschafterin der Elektrizitätswerke Schönau Vertriebs GmbH ist die EWS Elektrizitätswerke Schönau eG (Amtsgericht Freiburg, GnR 700017), vgl. Liste der Gesellschafter vom 25.07.2016.

Als eingetragene Genossenschaft gehört die EWS Elektrizitätswerke Schönau eG anteilig jedem der 4.795 Mitglieder entsprechend seiner gezeichneten Genossenschaftsanteile, vgl. Geschäftsbericht 2015 der EWS Elektrizitätswerke Schönau eG.

(Stand: 06.11.2016)

​​​​​​Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.

(Stand: 06.11.2016)

Im Geschäftsjahr 2014 erzielte die Gesellschaft bei einem Umsatz in Höhe von 155.921.856,11 Euro (Vorjahr: 156.084.197,08 Euro, Δ -0,10 %) einen Jahresüberschuss von 4.719.182,47 Euro (Vorjahr: 6.531.595,82 Euro, Δ -27,75 %). Vom Umsatz entfielen 144.627.454,26 Euro (Vorjahr: 143.671.025,99 Euro, Δ +0,67 %) auf den Vertrieb von Strom und 10.635.764,80 Euro (Vorjahr: 11.905.704,13 Euro, Δ -10,67 %) auf den Vertrieb von Gas. Es wurden rund 760 GWh (Vorjahr: 710 GWh, Δ +7,04 %) Strom und 200 GWh (Vorjahr: 233 GWh, Δ -14,16 %) Gas abgesetzt.

In 2014 beschäftigte die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt 61 (Vorjahr: 60, Δ +1,67 %) Mitarbeiter.

Zum 31.12.2014 versorgte die Gesellschaft 156.352 (Vorjahr: 144.516, Δ +8,19 %) Strom- und 9.214 (Vorjahr: 8.612, Δ +6,99 %) Gaskunden.

(Stand: 06.11.2016)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: drei
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB gelten für Strom- und Gastarife. 

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 8.340 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,90 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 4,6 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,6 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

Der Versorgungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (3. der AGB)

Kündigungsfrist und -form:

Die Kündigung hat mit einer Frist von einem Monat auf das Ende des Kalendermonats zu erfolgen. (3. der AGB)

Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach dem Leitbild des § 20 GVV vorgesehene zweiwöchige Kündigungsfrist um das Doppelte.

verbraucherunfreundlich

"Jede Kündigung bedarf der Textform." (3. der AGB)

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Bei einem Umzug kann der Kunde den [...]Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen zum Auszugstermin kündigen." Bei Strom wird der Vertrag ansonsten an der neuen Abnahmestelle fortgesetzt. Bei Gas endet das Belieferungsverhältnis in jedem Fall. (3. + 7. der AGB)

Es besteht ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Preisanhebung. (3. der AGB)

Preisänderungsklausel:

"Die EWS werden den Lieferpreis durch Preisänderungen an die Entwicklung der diesbezüglichen Kosten anpassen. Die EWS werden Höhe und Zeitpunkte der Preisänderungen so bestimmen, dass Kostensenkungen nach den gleichen sachlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen". (5. der AGB)

Die Klausel ist aus Verbrauchersicht nicht verständlich. Es besteht keine Transparenz im Hinblick auf die Kostenfaktoren und deren Gewichtung.

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

Zahlungen sind mittels Überweisung oder durch die Erteilung eines SEPA-Mandat möglich. (8. der AGB)

Der Verbraucher kann zwischen verschiedenen Zahlungsarten wählen, ohne dass ihm insoweit zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden.

verbraucherfreundlich

Bonitätsprüfung:

Keine Bonitätsprüfung vorgesehen.

Besondere Klauseln:

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen "werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Der Kunde kann der Änderung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung schriftlich widersprechen. Tut der Kunde dies nicht, so gilt seine Zustimmung zu der Änderung als erteilt". (12. der AGB).

Zudem besteht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht des Vertrages. (3. der AGB)  

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere auch im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten, die durch bloßes Schweigen des Verbrauchers wirksam werden sollen, entsprechen nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13).

verbraucherunfreundlich

  

Stand der AGB: 01. Januar 2017
Stand der Bewertung: 05. November 2018

(Stand: 16. August 2018)

Service-Index: 0,63

(bester Service: 1,0, geringster Service: 0,0)

Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den EWS seinen Stromkunden bietet, mit 75 % (Studie "Stromanbieter 02/2017") bzw. 67 % von 100 % (Studie "Stromanbieter 02/2015"). Der Service für Gaskunden erhielt von der DtGV 77 % (Studie "Gasanbieter 05/2016") von maximal 100 %.
Verivox bewertete im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom mit der Note "gut" (2,5). In der Sparte Gas erhielt der Energieanbieter ebenfalls die Note "gut" (2,4).

 

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 10 h;
samstags: 0 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit ja
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich nein
Online-Service (Kundenportal) nein
Zählerstand übermitteln: ja (über Kontakt-Formular)
Bankverbindung: ja (über Kontakt-Formular)
Abschlagszahlung: ja (über Kontakt-Formular)
Rechnungserläuterung: ja

(Stand: 10. November 2017)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der EWS:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 45,5 % 54,5 %

 

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 37,7 % 62,3 %
2013 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 32,5 % 67,5 %
2012 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 29,4 % 70,6 %
2011 2,1 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0,8 % 0 % 24,1 % 75,1 %
2010 1 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0,4 % 0 % 19,8 % 79,8 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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