LichtBlick SE

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Die heutige LichtBlick SE ist aus einer Verschmelzung der vormaligen LichtBlick AG (als übernehmender Rechtsträger) und der Candelaber Beteiligungsverwaltungs AG (als übertragender Rechtsträger) sowie einer gleichzeitigen Umfirmierung in eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE) entstanden. Sie wurde am 28.01.2013 in das Handelsregister eingetragen. Die mittlerweile gelöschte LichtBlick AG (Amtsgericht Hamburg, HR B 102084) wurde am 17.08.2007 in das Handelsregister eingetragen und verfügte über ein Stammkapital von 1.000.000,- EUR.

LichtBlick SE
Zirkusweg 6
20359 Hamburg

Amtsgericht Hamburg, HR B 126094
Stammkapital: 1.000.000,- EUR

(Stand: 09.12.2016)

Beschäftigte

LichtBlick hatte im Jahr 2011 363 Beschäftigte (Jahresabschluss 2011).

Geschäftsentwicklung

LichtBlick versorgte im Jahr 2012 rund 600.000 Kunden (Strommagazin).

Solidität/Bonität

Das Institut für Wirtschaftsprüfung (IWP) untersuchte in der Studie „Energieanbieter und Nachhaltigkeit“ (10/2013) und dessen 2. Auflage (01/2015) für ausgewählte Energieanbieter die betriebswirtschaftlich dauerhafte Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle anhand von bilanzanalytischen Kriterien. Für das Unternehmen LichtBlick kommt das IWP zu folgenden Ergebnissen:

1) Publikationspolitik
     a) Verspätung bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
Geschäftsjahr 2012 0 Tage (Einzelabschluss Mutter)
Geschäftsjahr 2011 59 Tage (Einzelabschluss Mutter / Konzern)
     b) Prüfung des Abschlusses durch Wirtschaftsprüfer
Geschäftsjahr 2012 (2013) JA (Einzelabschluss Mutter)
Geschäftsjahr 2011 JA (Einzelabschluss Mutter)
2) Liquidität ersten Grades (= Kassenbestand / Verbindlichkeiten mit Laufzeit ≤ 1 Jahr)
Geschäftsjahr 2013 32,53 % (Einzelabschluss Mutter)
Geschäftsjahr 2012 32,47 % (Einzelabschluss Mutter)
Geschäftsjahr 2011 70,92 % (Einzelabschluss Mutter)
39,61 % (Konzern)
3) Eigenkapitalquote (= Eigenkapital / Gesamtkapital)
Geschäftsjahr 2013 22,21 % (Einzelabschluss Mutter)
Geschäftsjahr 2012 16,04 % (Einzelabschluss Mutter)
Geschäftsjahr 2011 21,33 % (Einzelabschluss Mutter)
18,08 % (Konzern)
4) Wirtschaftlichkeit (= Gesamtleistung bzw. Umsatzerlöse / Personalaufwand)
Geschäftsjahr 2013 29,00 (Einzelabschluss Mutter)
Geschäftsjahr 2012 28,72 (Einzelabschluss Mutter)
Geschäftsjahr 2011 29,59 (Einzelabschluss Mutter)
30,11 (Konzern)
5) Kunden-Wachstumsrate
Jahr 2013 / Jahr 2012 1,67 %  
Jahr 2012 / Jahr 2011 10,66 %  
6) Anteil erneuerbarer Energien
Studie (01/2015) 100 %  
Studie (10/2013) 100 %  
7) Gesamtrang über alle Nachhaltigkeitskriterien
Studie (01/2015) Rang 9 von 13 (Muttergesellschaft)
Studie (10/2013) Rang 10 von 20 (Muttergesellschaft)
Rang 12 von 20 (Konzern)

 

Transparenz

Mit einem Rating von 0 bis 5 Sternen weist HausPilot auf diejenigen Anbieter hin, die auf ihrer Internetseite und in ihren Produktunterlagen zu ihrem Unternehmen, ihren Produkten und Prozessen in besonderer Weise klar und transparent informieren. Für LichtBlick gibt HausPilot vier Sterne. (Stand: 16. Oktober 2018)

Direktoren der Gesellschaft sind Gero Lücking (* 15.08.1963), Heiko von Tschischwitz (* 01.02.1968), Olaf Westermann (* 20.07.1962), Wilfried Gillrath (* 29.05.1971) und Mustafa Özen (* 23.07.1972).

Die Direktoren von Tschischwitz, Lücking, Özen und Westermann sind ebenfalls Geschäftsführer der LichtBlick ZuhauseKraftwerk GmbH (Amtsgericht Hamburg, HR B 111705).

(Stand: 09.12.2016)

Alleinige Aktionärin Gesellschaft ist die Lichtblick Holding AG (Amtsgericht Hamburg, HR B 119137), vgl. Niederschrift über die außerordentliche Hauptversammlung vom 16.07.2013.

Die Anteilseigner der Lichtblick Holding AG lassen sich nicht nachvollziehen, da die Niederschriften der Hauptversammlungen kein Teilnehmerverzeichnis beinhalten und entsprechende veraltete Angaben die an dieser Stelle verfügbar waren nicht aktualisiert werden können, da Beschlüsse über Anteilsübertragungen der Lichtblick Holding AG in den Niederschriften geschwärzt sind.

Nach eigenen Angaben befindet sich die Holding AG zu 100% in Besitz von überwiegend "Hamburger Kaufleuten".

(Stand: 09.12.2016)

Die Gesellschaft ist zu 100% beteiligt an:

  • LichtBlick ZuhauseKraftwerk GmbH (Amtsgericht Hamburg, HR B 111705)
  • Nordland Energie GmbH (Amtsgericht Hamburg, HR B 130608)
  • Clevergy GmbH & Co. KG (Amtsgericht Hambur, HR A 117474)
  • SECURA Energie GmbH (Amtsgericht Hamburg, HR B 132690)
  • LB ERSTE Energie GmbH (Amtsgericht Hamburg, HR B 125681)

(Stand: 09.12.2016)

Als Societas Europaea, kurz SE, hat die Gesellschaft einen Verwaltungsrat, deren Vorsitzender Michael Saalfeld ist. Weitere Mitglieder sind Dr. Thomas GuthMarcel NauerAndreas UmbachHeinz-Dieter Waffel und Martin Kall, vgl. Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates vom 11.12.2015.

(Stand: 09.12.2016)

Im Geschäftsjahr 2015 hat die Gesellschaft bei einem Umsatz in Höhe von 665.198.346,36 Euro (Vorjahr: 680.249.242,93 Euro, ∆ -2,21%) ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 22.399.281,91 Euro (Vorjahr: 2.651.613,21 Euro, ∆ +744,74%) und einen Jahresüberschuss in Höhe von 15.082.968,73 Euro (Vorjahr: 1.696.396,63 Euro, ∆ +789,12%) erwirtschaftet. Der Bilanzgewinn betrug 16.779.365,36 Euro (Vorjahr: 1.696.396,63 Euro, ∆ +889,12%).

Ein Teil in Höhe von 567.351.000,- Euro (Vorjahr: 594.574.000,- Euro, ∆ -4,58%) des Umsatzes entfiel auf den Handel mit Strom, ein Teil in Höhe 97.847.000,- Euro (Vorjahr: 85.675.000,- Euro, ∆  +14,21%) auf den Handel mit Gas.

In 2015 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 396 (Vorjahr: 423, ∆ -6,38%) Festangestellte sowie 18 (Vorjahr: 18, ∆ %) Auszubildende und Aushilfen bzw. Praktikanten.

(Stand: 09.12.2016)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: vier
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB gelten für die Tarife von Strom und Gas.

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 15.500 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,75 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 4,0 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,5 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

Es sind keine bestimmten Vertragslaufzeiten vorgesehen, sondern der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (7.1 der AGB)

Kündigungsfrist und -form:

"Der Vertrag ist [...]ist mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende [...]kündbar. Die Kündigung muss in Textform erfolgen." (7.1 der AGB)  

Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach dem Leitbild des § 20 GVV vorgesehene zweiwöchige Kündigungsfrist mindestens um das Doppelte. Soweit die Kündigung dabei auf das jeweilige Monastsende bezogen sein muss, kann sich die Frist entsprechend verlängern.

verbraucherunfreundlich

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung)

"Bei Umzug kann eine Kündigung mit einer Frist von vier Wochen auch untermonatlich zum Tag des Auszugs erfolgen." (7.1 der AGB)

Die Frist zur Ausübung des Sonderkündigungsrechtes von vier Wochen entspricht nicht dem Leitbild der GVV, die von einer zweiwöchigen Frist ausgeht.

verbraucherunfreundlich

"Im Falle einer Änderung der Preise hat der Kunde [...]das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform." (4.4 der AGB)

Preisänderungsklausel:

"Preisänderungen durch LichtBlick erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Sie unterliegen damit der Billigkeitskontrolle gemäß § 315 Abs. 3 BGB. Dem Kunden steht folglich das Recht zu, die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen zu lassen." (4.2 der AGB) 

Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Leistungsbestimmungsrecht des § 315 Abs. 1 BGB und die zu den Kostenfaktoren ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da keine Transaparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht. Zudem wird die Beweislastverteilung des § 315 Abs. 3 BGB nicht zutreffend abgebildet. 

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

Zahlungen sind per SEPA-Lastschriftmandat oder Überweisung kostenfrei möglich. (5.4 + 5.5 der AGB) 

Der Verbraucher kann zwischen zwei Zahlungsarten wählen, ohne dass ihm hierdurch zusätzliche Kosten entstehen.

verbraucherfreundlich

 
Besondere Klauseln:

Regelungen des Vertrages sowie von dessen AGB können geändert werden. "Der Kunde hat die Möglichkeit, den Änderungen in Textform bis zum Zeitpunkt des geplanten Wirksamwerdens der Änderungen zu widersprechen. Erfolgt bis zum diesem Zeitpunkt kein Widerspruch, gelten die Änderungen als genehmigt". Zudem besteht ein Sonderkündigungsrecht. (1.3 + 1.4 der AGB) 

Soweit Vertragsänderungen und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Kunden zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13).

verbraucherunfreundlich

  

Stand der AGB: 01. April 2018
Stand der Bewertung: 06. November 2018

Check24: Die Vertragsbedingungen für den Strombezug von Lichtblick erhielten von Check24 in der "Stromanbieter-Studie 2014" die Note "gut" (66 von 80 Punkten).

(Stand: 16. August 2018)

Service-Index: 0,80

(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0)

Check24: Der Service von LichtBlick (Tarif: LichtBlick) erhielt von Check24 in der "Stromanbieter-Studie 2014" 64 von 80 möglichen Punkten und bekam die Note "gut" (2013: 68 Punkte, "sehr gut" und Testsieger). Und in der Rubrik Verbraucherfreundlichkeit erreichte LichtBlick Platz 3 von 40 und damit die Note "gut" (2013: 2. Platz).
Check24: In der "Gasanbieter-Studie 2013" erhielt der Service von LichtBlick (Tarif: LichtBlick-Gas) 59 von 80 möglichen Punkten und bekam als Zweitplatzierter die Note "gut". Bei den Vertragsbedingungen für den Gasbezug erzielte LichtBlick ein "befriedigend". Und in der Rubrik Verbraucherfreundlichkeit schaffte LichtBlick mit Platz 9 von 40 die Note "gut".
Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Stromanbieter 2017" erzielte LichtBlick beim Service Rang 7 (von 31) und die Note "gut". In den Vorjahren platzierte das Unternehmen ebenfalls jeweils mit "gut" auf Rang 6 von 33 (2016), Rang 4 von 35 (2015), Rang 6 von 33 (2014) sowie Rang 9 von 43 (2013). Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen lag LichtBlick 2017 mit "ausreichend" auf Rang 26 von insgesamt 28 (2016: Platz 27 von 30; 2015: Platz 22 von 28).
Dt. Institut für Servicequalität: LichtBlick erreichte in der "Studie Gasanbieter 2016" beim Service Rang 8 von 37 und die Note "gut" (2015: Rang 5 von 36, "gut"; 2014: Rang 16 von 33; "gut"). Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen rangiert LichtBlick 2016, wie schon im Vorjahr, auf dem letzten Platz 30 (2015: Rang 30 von 30; 2014: Rang 16 von 25).
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den LichtBlick seinen Stromkunden bietet, mit 77 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 84 % (Studie "Stromanbieter 02/2016" und "Stromanbieter 02/2015") sowie mit 79 % (Studie "Stromanbieter 01/2014") von 100 %. Der Service für Gaskunden erhielt von der DtGV 88 % (Studie "Gasanbieter 05/2016" und "Gasanbieter 03/2015") bzw. 76 % (Studie "Gasanbieter 10/2013") von maximal 100 %.
ServiceValue GmbH: LichtBlick erzielte in der Analyse "ServiceAtlas Energieversorger 2015" beim Kundenserive als auch im Gesamturteil einen Spitzenplatz mit der Note "sehr gut". Die vorjährige Studie "ServiceAtlas Energieversorger 2014" vergab an LichtBlick ebenfalls das Gesamturteil "sehr gut". Und auch in den ServiceValue Analysen "Kundenurteil: Fairness von Stromversorgern" und "Kundenurteil: Fairness von Gasversorgern" erhielt LichtBlick von seinen Kunden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 jeweils die Bestnote "sehr gut".
Die ServiceBarometer AG stellte im Kundenmonitor 2013 eine überdurchschnittliche Kundenzufriedenheit bei LichtBlick fest.
Verivox beurteilte im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom als "gut" (2,4). In der Sparte Gas erhielt der Energieversorger ebenfalls die Note "gut" (2,4).

 

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 12 h;
samstags: 0 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular Kontakt-Formular keins, aber via E-Mail möglich
Rückrufmöglichkeit ja
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich nein
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: nein

(Stand: 9. November 2017)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix von LichtBlick:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 3 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 1 % 0 % 46 % 53 %

Der fossile Stromanteil (0 %+ 1 %+ 0 % = 1 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 300 g CO2 pro kWh emittieren.

Der Strom stammt nach Firmenangaben aus Wasserkraftwerken, die von LichtBlick namentlich aufgeführt werden.

 

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 3,3 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 1 % 0 % 37 % 62 %
2013 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 32 % 68 %
2012 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 28 % 72 %
2010 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 100 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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