schwarzwald energy GmbH

alle öffnen alle schliessen

Die Gesellschaft wurde am 29.11.2013 in das Handelsregister eingetragen, ihr Gesellschaftsgegenstand ist "Die Enerigeversorgung mit Strom und Gas. Dazu gehört auch die Erbringung energienaher Dienstleistungen und alle damit zusammenhängenden sonstigen Dienst- und Serviceleistungen".

schwarzwald energy GmbH
Robert-Bosch-Str. 20
75365 Calw

Amtsgericht Stuttgart, HR B 747005
Stammkapital: 25.000,- Euro

(Stand: 09.12.2016)

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Horst Graef (* 22.08.1965).

Neben seiner Tätigkeit in der Gesellschaft ist Graef ebenfalls Geschäftsführer der Stadtwerke Calw GmbH (Amtsgericht Stuttgart, HR B 331710), der Energie Calw GmbH (Amtsgericht Stuttgart, HR B 330648) sowie der espot GmbH (Amtsgericht Stuttgart, HR B 739516).

(Stand: 09.12.2016)

Alleinige Gesellschafterin ist die Energie Calw GmbH (Amtsgericht Stuttgart, HR B 330648), vgl. Liste der Gesellschafter vom 12.11.2013.

Gesellschafter der Energie Calw GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 4.445.000,- Euro sind die Stadtwerke Calw GmbH (Amtsgericht Stuttgart, HR B 331710) mit einem Anteil in Höhe von 2.275.000,- Euro (≙ 51,18%) und die EnBW REG Beteiligungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Stuttgart, HR B 19850) mit einem Anteil in Höhe von 2.170.000,- Euro (≙ 48,82%), vgl. Liste der Gesellschafter vom 15.08.2007.

Alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Calw GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 75.000,- Euro ist die Stadt Calw, vgl. Liste der Gesellschafter vom 09.08.2005.

Alleinige Gesellschafterin der EnBW REG Beteiligungsgesellschaft mbH mit einem Stammkapital in Höhe von 50.000,- Euro ist die EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH (Amtsgericht Stuttgart, HR B 722785), vgl. Liste der Gesellschafter vom 04.04.2011.

Gesellschafter der EnBW Kommunale Beteiligungen GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 10.000.000,- Euro sind die EnBW Energie Baden-Württemberg AG (Amtsgericht Mannheim, HR B 107956) mit einem Anteil in Höhe von 5.847.000,- Euro und die Neckarwerke Stuttgart GmbH (Amtsgericht Stuttgart, HR B 24923) mit einem Anteil in Höhe von 4.153.000,- Euro, vgl. Liste der Gesellschafter vom 11.04.2011.

Alleinige Gesellschafterin der Neckarwerke Stuttgart GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 216.500.000,- Euro ist die EnBW Energie Baden-Württemberg AG, vgl. Liste der Gesellschafter vom 15.01.2014.

(Stand: 09.12.2016)

Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.

(Stand: 09.12.2016)

Im Geschäftsjahr 2015 erzielte die Gesellschaft bei einem Umsatz in Höhe von 6.990.412,88 Euro (Vorjahr: 4.928.071,13 Euro, Δ +41,85%) ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 126.605,05 Euro (Vorjahr: -105.109,96 Euro, Δ -220,45%*) und ein Jahresüberschuss in Höhe von 10.105,39 Euro (Vorjahr: 0 Euro, Δ -%). Aufgrund des mit der Energie Calw GmbH geschlossenen Gewinnabführungsvertrags wurde in 2015 ein Gewinn in Höhe von 116.503,39 Euro (Vorjahr: -105.109,96 Euro, Δ -210,84%*) abgeführt.

Die Gesellschaft beschäftigte in 2015 einen (Vorjahr: 1, Δ -%) Mitarbeiter.

* = Die Angabe bezieht sich auf die Veränderung des Verlustes im Verhältnis zum Vorjahresverlust.

(Stand: 09.12.2016)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: vier
Verbraucherfreundliche Regelungen: zwei
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für Strom- und Gastarife.

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 21.732 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,61 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 6,8 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,9 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

"Ihr Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten ab Zustandekommen des Vertrages. Nach Ende der Erstlaufzeit verlängert sich Ihr Vertrag jeweils auf unbestimmte Zeit." (3. (1) der AGB)

Kündigungsfrist und -form:

"Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 6 Wochen auf das Ende der Erstlaufzeit bzw. nach der Erstlaufzeit auf das Ende eines Kalenderjahres in Textform (also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail) gekündigt werden." (3. (1) der AGB) 

Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach § 20 der GVV vorgesehene Frist um das Dreifache bei der Erstlaufzeit. Danach wäre je nach Einzelfall  auch eine 50fache Überschreitung der Frist der GVV denkbar, da auf das Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden muss. 

verbraucherunfreundlich

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Wenn Sie umziehen, müssen Sie dies unter Angabe Ihres Auszugstermins der schwarzwald energy GmbH spätestens vier Wochen vor dem Auszugstermin unter Angabe der neuen Anschrift in Textform mitteilen. Wenn Sie umziehen, können sowohl Sie als auch schwarzwald energy GmbH, den [...] Vertrag jederzeit mit zweiwöchiger Frist zum Monatsende, frühestens jedoch zum Datum Ihres Auszuges, kündigen." (4. (1) + (2) der AGB)  

Die Klausel scheint aus Verbrauchersicht formal sowohl ein Sonderkündigungsrecht als auch ein Recht zur Weiterbelieferung an der neuen Abnahmestelle zu enthalten. 

verbraucherfreundlich

 

"Im Falle einer Preisänderung nach Absatz 1 können Sie den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen (§ 41 Abs. 3 EnWG)." (12. (5) der AGB Strom/13. (5) der AGB Gas) 

Preisänderungsklausel:

"Nach Ablauf der eingeschränkten Preisgarantie unterliegen der Preis für die reine Energielieferung die [...]Netznutzungsentgelte und die Konzessionsabgaben einem einseitigen Preisbestimmungsrecht der schwarzwald energy GmbH. Preisanpassung nach oben oder unten erfolgen in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. [...] Sie können die Billigkeit der Preisanpassungen nach § 315 Abs. 3 BGB überprüfen lassen." (12. (1) der AGB Strom + 13. (1) der AGB Gas) 

Aus Verbrauchersicht ist die Klausel nicht verständlich. Teilweise werden die Kostenfaktoren nicht klar benannt, teilweise unterliegen die genannten grundsätzlich nicht einer Ermessensabwägung. Darüber hinaus wird die Beweislastverteilung des § 315 Abs. 3 BGB nicht zutreffend abgebildet. 

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

"Als Zahlungsweise können Sie zwischen Banküberweisung und Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates wählen." (14. (7) der AGB Strom/15. (7) der AGB Gas)

Der Verbraucher kann zwischen zwei Zahlungsweisen kostenfrei wählen.

verbraucherfreundlich

Besondere Klauseln:

Die Abschlagszahlungen bei Strom "bestimmt die schwarzwald energy GmbH nach der Personenzahl in Ihrem Haushalt, Ihrem Jahresverbrauch und den allgemeinen Erfahrungswerten nach billigem Ermessen." (14. (4) der AGB Strom)

Die Ermittlung der Höhe des Abschlages soll gemäß dem Leitbild des § 13 Abs. 1 BGB nicht nach billigem Ermessen erfolgen, sondern orientiert sich am Vorjahresverbrauch.   

verbraucherunfreundlich

Schwarzwald energy GmbH behält ich vor, die Vertragsbedingungen und "die Allgemeinen Geschäftsbedingungen - mit Ausnahme der Preise und Hauptleistungspflichten - einseitig zu ändern." Dem Kunden steht ein Sonderkündigungsrecht zu. (19. der AGB Strom/20. der AGB Gas)

Aus Verbrauchersicht ist bereits nicht klar verständlich, was gilt, wenn er sein Sonderkündigungsrecht nicht ausübt. Es darf angenommen werden, dass dann die einseitige Änderung der Vertragsbedingungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen schon durch Schweigen des Verbrauchers zustande kommen sollen, was nicht dem Rechtsgedanken des § 154 BGB entspricht.

verbraucherunfreundlich   

  

Stand der AGB: 01. November 2016  
Stand der Bewertung: 05. Januar 2017

(Stand: 24. August 2018)

Service-Index: 0,71

(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0)

Check24: Der Service von schwarzwald energy (Tarif: schwarzwald strom 2017) erhielt von Check24 in der "Energieanbieter-Studie 2015" 64 von 80 möglichen Punkten und die Note "gut". In der Rubrik Verbraucherfreundlichkeit belegte schwarzwald energy mit der Note "gut" Platz 16 von 45.
Check24: In der "Gasanbieter-Studie 2014" erhielt der Service von schwarzwald energy (Tarif: schwarzwald gas 2017) 60 von 80 möglichen Punkten und bekam die Note "gut". Bei den Vertragsbedingungen für den Gasbezug erzielte schwarzwald energy mit 61 von 80 Punkten ebenfalls ein "gut". Auch bei der Verbraucherfreundlichkeit insgesamt erzielte schwarzwald energy 2014 die Note "gut" (Platz 13 von 40).
Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Stromanbieter 2014" erzielte schwarzwald energy beim Service Rang 16 von 33 und die Note "befriedigend".
Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Gasanbieter 2016" rangierte schwarzwald energy beim Service auf Platz 15 von 37 mit der Note "gut".
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den schwarzwald energy seinen Stromkunden bietet, mit 85 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 87 % (Studie "Stromanbieter 02/2016") sowie 76 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") von maximal 100 %.
Verivox bewertete im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens im Bereich Strom mit der Note "befriedigend" (2,7). Im Bereich Gas erhielt der Energieversorger ebenfalls die Note "befriedigend" (2,8).

 

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 9 h;
samstags: 0 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit nein
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Verbrauchshistorie: ja
Bankverbindung: ja
Abschlagszahlung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: ja

(Stand: 11. Januar 2017)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix von schwarzwald energy:

Jahr CO2 Atommüll Atomkraft Kohle    Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige erneuerbare
Energien
2015 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 45,5 % 54,5 %

 

 

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

 

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 37,7 % 62,3 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

Segment-ID: 2687
  • All 0-9 A B C D E F G H I K L M N P R S T V W X Y
  • News

© 2024 Bund der Energieverbraucher e.V. - All rights reserved. | Impressum / Datenschutzerklärung