SE SAUBER ENERGIE GmbH & Co. KG

  • Bundesweit 24.000 Strom- und Gaskunden (Stand 2012)
  • Seit 2010 als Energieanbieter tätig
  • Beteiligte Stadtwerke verfügen über eigene Strom- bzw. Gasnetze
  • Betriebsergebnis: Jahresüberschuss 2014 155.713,51 Euro
  • Über Maingau und Süwag mit RWE verflochten
  • Eigentumsverhältnisse: Mehrheitlich in kommunalem Besitz
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten sechs verbraucherunfreundliche Regelungen und zwei verbraucherfreundliche Regelungen.
    Der AGB-Index beträgt 0,67 (nachteiligste AGB: 0 beste AGB: 1, Mittelwert: 0,49).
    Der Textlängenindex beträgt 0,77 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64).
    Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,8 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47).
  • Der Service-Index beträgt 0,62 (bester Service: 1,0 geringster Service: 0,0, Mittelwert: 0,55)
  • Internetseite: www.sauberenergie.de
  • Wikipedia über Sauber Energie
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Die Gesellschaft wurde am 16.05.2000 als rhenag Erdgashandel GmbH & Co. KG in das Handelsregister eingetragen. Im Januar 2010 erfolgte die Umfirmierung zur SE SAUBER ENERGIE GmbH & Co. KG.

SE SAUBER ENERGIE GmbH & Co. KG
Bayenthalgürtel 9
50968 Köln

Amtsgericht Köln, HR A 15093

Persönlich haftender Gesellschafter: SE SAUBER ENERGIE Verwaltungs-GmbH
Amtsgericht Köln, HR B 33220

(Stand: 24.10.2017)

Geschäftsführer der Komplementärin ist Stefan Dott (* 27.09.1969).

(Stand: 24.10.2017)

Kommanditisten der Gesellschaft mit jeweils einer Einlage in Höhe von 330.000,- Euro sind:

  • BEW Bergische Energie- und Wasser-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Amtsgericht Köln HR B 37475)
  • MAINGAU Energie GmbH (Amtsgericht Offenbach, HR B 12523)
  • Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG (Amtsgericht Euskirchen, HR A 5884)
  • Siegener Versorgungsbetriebe GmbH (Amtsgericht Siegen, HR B 1438)
  • medl GmbH (Amtsgericht Duisburg, HR B 15146)
  • rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft (Amtsgericht Köln, HR B 35215)

Gesellschafter der Komplementärin mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000,- Euro sind (vgl. Liste der Gesellschafter vom 15.08.2011):

  • rhenag Rheinische Energie Aktiengesellschaft mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 4.170,- Euro (= 16,68%)
  • Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 4.166,- Euro (= 16,66%)
  • medl GmbH mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 4.166,- Euro (= 16,66%)
  • BEW Bergische Energie- und Wasser-Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 4.166,- Euro (= 16,66%)
  • MAINGAU Energie GmbH mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 4.166,- Euro (= 16,66%)
  • Siegener Versorgungsbetriebe GmbH mit einem Geschäftsanteil in Höhe von 4.166,- Euro (= 16,66%)

(Stand: 24.10.2017)

Der Gesellschaftsvertrag der Komplementärin weist unter § 7 ("Organe") Nr. 2 zwar einen Aufsichtsrat aus, ob ein solcher tatsächlich existiert, war dem elektronischen Handelsregister nicht zu entnehmen.

(Stand: 24.10.2017)

Im Geschäftsjahr 2015 erwirtschaftete die Gesellschaft bei einem Umsatz in Höhe von 16.920.922,00 Euro (Vorjahr: 15.270.272,78 Euro, ∆ +10,81%) einen Jahresüberschuss in Höhe von 209.466,45 Euro (Vorjahr: 155.713,51 Euro, ∆ +34,52%).

In 2015 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich drei Mitarbeiter (Vorjahr: 2, ∆ +50%).

(Stand: 24.10.2017)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: sechs
Verbraucherfreundliche Regelungen: zwei
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für die Strom- und Gastarife.   

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 14.137 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,77 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 6,1 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,8 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

Es werden alternative Vertragslaufzeiten angeboten. Unter anderem werden auch Tarife mit einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten angeboten, welche ohne Kündigung sich automatisch um weitere 12 Monate verlängert. (2.3 der AGB)

Die automatische Verlängerungsklausel entspricht bei einer bereits vereinbarten mindestens 24-monatigen Erstvertragslaufzeit nicht dem Gedanken des § 309 Nr. 9 b) BGB.

verbraucherunfreundlich

Kündigungsfrist und -form:

"Verträge mit flexibler Laufzeit können mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden." (2.2 der AGB) 

"Verträge mit einer vereinbarten Erstlaufzeit von1, 6, 12 oder 24 Monaten können [...]mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden." (2.3 der AGB) 

Die vorgesehenen ordentlichen Kündigungsfristen überschreiten die nach § 20 GVV vorgsehene Kündigungsfrist um das Dreifache bzw. Doppelte.

verbraucherunfreundlich


"Kündigungen bedürfen der Textform." (2.6 der AGB)

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Bei einem Umzug kann der Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Der Kunde ist verpflichtet, [...]jeden Umzug mit einer Frist von mindestens vier Wochen vor dem Umzug unter Angabe der neuen Anschrift sowie des konkreten Auszugs- und Einzugsdatums in Textform mitzuteilen." (2.4 der AGB)

Die Kündigungsfrist orientiert sich zwar an den gesetzlichen Vorgaben, es bleibt jedoch unklar, ob und welche Folgen eine verspätete Anzeige des Umzugs haben könnte.  

"Ändert die SE die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen." (3.5 der AGB) 

Preisänderungsklausel:

"Preisänderungen durch die SE erfolgen im Wege der einseitigen Preisbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. Der Kunde kann die Billigkeit der Preisänderung zivilgerichtlich überprüfen lassen." (3.2 der AGB) 

Die Klausel nimmt Bezug auf die Bestimmung des § 315 Abs. 1 BGB und der hierzu ergangenen Rechtsprechung. Dennoch ist die Klausel aus Verbrauchersicht nicht verständlich, da die Kostenfaktoren nicht benannt werden. Zudem wird die Beweislastverteilung in § 315 Abs. 3 BGB nicht zutreffend abgebildet. 

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

"Als Zahlungsmöglichkeiten stehen dem Kunden das SEPA-Lastschriftverfahren und die Übewreisung zur Verfügung." (10.1 der AGB)

Dem Verbraucher stehen zwei alternative Zahlungsweisen kostenfrei zur Verfügung.

verbraucherfreundlich

Bonus:

"Ist ein Neukundbonus vereinbart, erhält der Kunde diesen nach 12 Monaten ununterbrochener Belieferungszeit in dem für den Bonus vereinbarten Tarif." Im Falle der vorzeitigen Kündigung durch SE oder Vertragskündigung seitens des Kunden wegen eines Sonderkündigungsrechts wird der Bonus zeitanteilig gezahlt. (12.1 der AGB)

Bei einem Sofortbonus für einen Anbieterwechsel wird dieser innerhalb von 60 Tagen nach Lieferbeginn überwiesen. (12.2 der AGB) 

Soweit vereinbart, erhält der Verbraucher auch den anteiligen Bonus bei Ausübung eines Sonderkündigungsrechtes oder bei Kündigung seitens des Lieferanten.

verbraucherfreundlich

Bonitätsprüfung:

"Bei Vorliegen einer negativen Auskunft eines Wirtschaftsinformationsdienstes kann die SE die Energielieferung ablehnen oder diesen Vertrag jederzeit fristlos kündigen." (18.2 der AGB)

Unter der Rubrik "Sonstiges" wird darauf hingewiesen, dass Auskünfte eines nicht benannten Wirtschaftsinformationsdienstes zu einer fristlosen Kündigung des Vertrages seitens des Versorgers berechtigen sollen.  Aus Verbrauchersicht ist nicht verständlich, warum eine negative Auskunft auch während der Vertragslaufzeit ein Recht zur fristlosen Kündigung begründen soll.

verbraucherunfreundlich

Besondere Klauseln:

Der Lieferant behält sich eine Änderung des Vertrages ausdrücklich vor. "Die Änderungen gelten als angenommen, wenn ihnen durch den Kunden nicht mindestens 2 Wochen vor Wirksamwerden widersprochen wird." (15.1 + 15.2 der AGB)

Soweit Vertragsänderungen im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Verbrauchers zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13).

verbraucherunfreundlich


"Bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (verbrauchsabhängiges Entgelt deckt nicht die Kosten für Netzentgelte, Steuern und Abgaben) kann die SE [...]die Lieferung ablehnen oder den Vertrag kündigen." (13.3)

Aus Verbrauchersicht ist völlig unklar, wann das Merkmal der "wirtschaftlichen Unzumutbarkeit" tatsächlich vorliegt, da die Klausel dem Versorger insbesondere keinen Nachweis dessen Vorliegens aufgibt.

verbraucherunfreundlich 

"Sollte an der Abnahmestelle ein intelligentes Messsystem im Sinne des Messstellenebtriebsgesetzes installiert sein, sind die evtl. daraus resultierenden höheren Nutzungsentgelte vom Kunden zu tragen." (6.3 der AGB)

Aus der Klausel können sich bei entsprechenden Messsystemen überraschend höhere Kosten ergeben, die dem Verbraucher bei Vertragsschluss nicht bewußt waren.

  

Stand der AGB: 16. Juli 2018
Stand der Bewertung: 04. Februar 2019

(Stand: 23. August 2018)

Service-Index: 0,62

(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0)

Check24: Der Service von SAUBER ENERGIE (Tarif: SAUBER STROM Smart) erhielt von Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" 54 von 80 Punkten und die Note "befriedigend". In der "Stromanbieter-Studie 2013" wird der Service des Unternehmens (Tarif: SAUBER STROM fix12) lediglich mit "ausreichend" bewertet. Die Vertragsbedingungen für den Strombezug von SAUBER STROM wurden 2013 mit "gut" benotet. Das Gesamtergebnis (aus AGB und Service) für die Verbraucherfreundlichkeit des Unternehmens bei Stromlieferverträgen lautet 2015  "gut" mit Rang 15 von 45 (2013: "befriedigend").
Check24: Der Service von SAUBER ENERGIE (Tarif: SAUBER GAS Smart) wurde von Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" mit 59 von maximal 80 Punkten und der Note "gut" bewertet. In der "Gasanbieter-Studie 2014" erhielt der Service, den das Unternehmen seinen Gaskunden bietet, 54 von 80 Punkten und der Note "befriedigend" (2013: ebenfalls "befriedigend"). Die Vertragsbedingungen für den Gasbezug von SAUBER GAS erhielten 2014 ein "gut" (2013: "sehr gut"). Das Gesamtergebnis (aus AGB und Service) für die Verbraucherfreundlichkeit des Unternehmens bei Gaslieferverträgen lautet 2015 - wie schon 2014 und 2013 - "gut" (Rang 10 von 45).
Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Gasanbieter 2016" erzielte SAUBER ENERGIE beim Service Rang 12 von 37 und die Note "gut" (2015: Rang 18 von 36, "gut"; 2014: Rang 8 von 33, "gut"; 2013: Rang 15 von 36, "befriedigend"). Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen lag das Unternehmen in der 2016er Studie mit der Note "gut" auf Rang 17 von 30 (2015: Rang 16 von 30; 2014: Rang 8 von 25; 2013: Rang 10 von 23).
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den SAUBER ENERGIE seinen Stromkunden bietet, mit 80 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 66 % (Studie "Stromanbieter 02/2016"), 89 % von maximal 100 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") sowie 67% (Studie Stromanbieter 01/2014). Der Service für Gaskunden erhielt von DtGV 86 % (Studie "Gasanbieter 03/2015") bzw. 75 % (Studie "Gasanbieter 10/2013") von maximal 100 %.
Verivox bewertete im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom mit der Note "befriedigend" (2,6). In der Sparte Gas erhielt der Energieversorger die Note "gut" (2,5).

 

Hotline-Kosten keine (Freecall -0800-Vorwahl)
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 12 h;
samstags: 0 h sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
Email-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit nein
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Abschlagszahlung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: nein

(Stand: 13. April 2018)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der Firma SAUBER ENERGIE:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 100 %

 

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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