energiehoch3 GmbH

  • Bundesweit tätige Energievertriebstochter der Gelsenwasser AG mit den Vertriebsnamen: stromhoch3 und gashoch3
  • Versorgt bundesweit rund 5.900 Kunden mit Gas und rund 18.800 mit Strom
  • Seit 2008 als Energieanbieter tätig
  • Jahresüberschuss 2014: 88.230,74 Euro
  • Nicht mit den großen vier Energieanbietern verflochten
  • Eigentumsverhältnisse: vollständig im Eigentum GELSENWASSER AG. Die Konzernmutter betreibt über Tochtergesellschaft Strom- und Gasnetze.
  • Mehrheitlich in kommunalem Besitz
  • Die Geschäftsführer sind noch in anderen Unternehmen tätig.
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten fünf verbraucherunfreundliche Regelungen und eine verbraucherfreundliche Regelung.
    Der AGB-Index beträgt 0,58 (nachteiligste AGB: 0, beste AGB: 1, Mittelwert: 0,49).
    Der Textlängenindex beträgt 0,60 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64).
    Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,5 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47).
  • Der Service-Index beträgt 0,71 (bester Service: 1,0, geringster Service: 0,0, Mittelwert: 0,55).
  • Internetseite: www.energiehoch3.de
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Die Gesellschaft wurde am 05.04.2006 als GELSENWASSER 4. Beteiligungs-GmbH in das Handelsregister eingetragen. Mit Bekanntmachung vom 01.08.2008 erfolgte die Umfirmierung zur energiehoch3 GmbH mit dem Gesellschaftszweck "1. der Vertrieb von Energie, insbesondere von Gas und Strom, an Endverbraucher sowie alle damit zusammenhängende Tätigkeiten. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Unternehmensgegenstand nach Abs. 1 stehen und diesem zu dienen geeignet erscheinen. 3. Gegenstand des Unternehmens ist zudem Gründung, Erwerb, Veräußerung, Besitz und Verwaltung von Gesellschaftsanteilen an Projektgesellschaften im eigenen Namen und für eigene Rechnung.".

energiehoch3 GmbH
Ostring 28
44787 Bochum

Amtsgericht Hamburg, HR B 96935
Stammkapital: 25.000,- EUR

(Stand: 26.10.2017)

Geschäftsführer der Gesellschaft sind Dirk Köhnicke (* 12.09.1961) und Ralph Rombeck (* 08.02.1967).

(Stand: 26.10.2017)

Alleinige Gesellschafterin ist die GELSENWASSER AG (Amtsgericht Gelsenkirchen, HR B 165), vgl. Liste der Gesellschafter vom 20.10.2017.

Größte Aktionärin der GELSENWASSER AG mit einem Grundkapital von 103.125.000,- Euro, eingeteilt in 3.437.500 nennbetragslose Inhaberaktien, ist nach eigenen Angaben die Wasser und Gas Westfalen GmbH (Amtsgericht Bochum, HR B 7736) mit einer Beteiligung von 92,9 % (vgl. https://www.gelsenwasser.de/unternehmen/investoren/).

Alleinige Gesellschafterin der Wasser und Gas Westfalen GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 250.000.000,- EUR ist die Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG (Amtsgericht Bochum, HR A 4491), vgl. Liste der Gesellschafter vom 27.06.2005.

Komplementärin der Wasser und Gas Westfalen GmbH & Co. Holding KG ist wiederum die Wasser und Gas Westfalen Beteiligungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Bochum, HR B 7743) und Kommanditisten mit jewels einer Einlage in Höhe von 125.000.000,- Euro die Dortmunder Stadtwerke AG (Amtsgericht Dortmund, HR B 2391) und die MULTIBRID WEA I Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Bremen, HR B; nunmehr: Stadtwerke Bochum Beteiligungsgesellschaft mbH, Amtsgericht Bochum, HR B 16227).

Gesellschafter der Wasser und Gas Westfalen Beteiligungsgesellschaft mbH mit einem Stammkapital in Höhe von 25.000,- Euro sind mit jeweils einem Anteil in Höhe von 12.500,- Euro (= 50%) die Dortmunder Stadtwerke AG (Amtsgericht Dortmund, HR B 2391) und die Stadtwerke Bochum GmbH (Amtsgericht Bochum, HR B 14071), vgl. Liste der Gesellschafter vom 28.07.2003.

Alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke Bochum Beteiligungsgesellschaft mbH mit einem Stammkapital in Höhe von 1.000.000,- Euro ist die Stadtwerke Bochum Holding GmbH (Amtsgericht Bochum, HR B 722), vgl. Liste der Gesellschafter vom 29.07.2016. Gesellschafter der Stadtwerke Bochum Holding GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 120.000.000,- Euro sind wiederum mit einem Anteil in Höhe von 114.000.000,- Euro (= 95%) die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum (Amtsgericht Bochum, HR B 2142) und mit einem Anteil in Höhe von 6.000.000,- Euro (= 5%) die Stadt Bochum, vgl. Liste der Gesellschafter vom 30.05.2012.

(Stand: 26.10.2017)

Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.

(Stand: 26.10.2017)

Im Geschäftsjahr 2014 erzielte die Gesellschaft bei einem Umsatz in Höhe von 23.938.012,85 Euro (Vorjahr: 32.821.925,25 Euro, Δ -27,07 %) einen Jahresüberschuss in Höhe von 88.230,74 Euro (Vorjahr: 194.565,19 Euro, Δ -54,65 %). Von diesem Umsatz wurden 14,925 Mio. Euro (Vorjahr: 18,624 Mio. Euro, Δ -19,86 %) durch den Absatz von Strom und 9,013 Mio. Euro (Vorjahr: 14,198 Mio. Euro, Δ -36,52 %) durch den Absatz von Gas realisiert.

Zum Jahresende versorgte die Gesellschaft rund 7.400 Kunden (Vorjahr: 5.900, Δ +25,42 %) mit Gas und 17.000 Kunden (Vorjahr: 18.800, Δ -9,57 %) mit Strom. Der Stromabsatz lag im Geschäftsjahr bei 58,642 Mio. kWh (Vorjahr: 77,426 Mio. kWh, Δ -24,26 %), der Gasabsatz bei 151 Mio. kWh (Vorjahr: 262 Mio. kWh, Δ -42,37 %).

(Stand: 26.10.2017)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: fünf
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für Strom- und Gastarife.

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 22.515 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,60 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 4,4 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,5 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

"Der Vertrag für läuft unbefristet." (§ 4 der AGB)

Kündigungsfrist und -form:

"Jede Partei kann den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen." (§ 17 (1) der AGB)

Die ordentliche Kündigung überschreitet die Kündigungsfrist des § 20 GVV um mindestens das Doppelte.

verbraucherunfreundlich

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Im Falle eines Umzugs hat der Kunde [...]die neue Anschrift spätestens zwei Wochen vor dem Umzug in Textform mitzuteilen. Bei einem Umzug wird der [...]Vertrag an der neuen Lieferadresse [...]fortgesetzt." Kann die Beliefreung nicht fortgesetzt werden, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Umzugszeitpunkt. (§ 16 (1) der AGB)

Das Sonderkündigungsrecht besteht nur im Ausnahmefall, was dem Leitbild der GVV nicht entspricht. Außerdem ist aus Verbrauchersicht unklar, ob rechtzeitig genug das Sonderkündigungsrecht bekannt ist.

verbraucherunfreundlich


"Ändert enegiehoch3 die Preise, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen." (§ 5 (4) der AGB)

Preisänderungsklausel:

"Änderungen der Preise durch die energiehoch3 GmbH erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Hierbei sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung maßgeblich sind. Die eneregiehoch3 GmbH ist dabei berechtigt, Kostensteigerungen weiterzugeben und verpflichtet, Kostensenkungen vollumfänglich bei der Preisermittlung zu berücksichtigen." (§ 5 (2) der AGB)

Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Preisänderungsrecht des § 315 BGB und die hierzu ergangene Rechtsprechung. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht.

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

Zahlung durch Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Überweisung möglich. (§ 12 (4) der AGB)

Dem Verbraucher stehen drei verschiedene Zahlungsmöglichkeiten kostenfrei zur Verfügung.

verbraucherfreundlich

Bonitätsprüfung:

Bei "Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertrages" behält sich der Lieferant im Einzelfall die Einholung von Auskünften vor (Sog. "Bonitäts-Scoring"). (§ 2 (2) der AGB)

Es ist aus Sicht des Verbrauchers nichts ohne weiteres verständlich, welche seiner Daten bei welcher Wirtschaftsauskunftei eingeholt werden und zu welchem Zweck.

verbraucherunfreundlich

Besondere Klauseln:

"Ändert die energiehoch3 GmbH den Vertrag oder diese Bedingungen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen." ( § 21 (1) +  (2) der AGB).

Sind Vertragsänderungen und/oder Änderungen der Allg. Geschäftsbedingungen im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten bereits durch ein bloßes Schweigen des Verbrauchers möglich, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (vgl. Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13).

verbraucherunfreundlich

  

Stand der AGB: 01. Februar 2018
Stand der Bewertung: 05. Februar 2019

(Stand: 23. August 2018)

Service-Index: 0,71

(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0)

Check24: Der Service von energiehoch3 (Stromtarif: stromhoch3 mit Preisgarantie) erhielt von Check24 in der "Stromanbieter-Studie 2014" 52 von 80 Punkten und die Note "befriedigend" (2013: "befriedigend"). Die Verbraucherfreundlichkeit insgesamt wird mit "befriedigend" (Platz 27 von 45) bewertet (2013: "befriedigend"). 
Check24: In der "Gasanbieter-Studie 2014" erhielt der Service von gashoch3 (Gastarif: gashoch3 mit Preissicherheit) mit 57 von 80 möglichen Punkten die Note "gut" (2013: "gut"). Die Vertragsbedingungen für den Gasbezug von gashoch3 erhielten die Note "befriedigend" (2013: "befriedigend"). Bei der Verbraucherfreundlichkeit insgesamt kam gashoch3 auf Platz 26 von 40 und erhielt dafür "gut" (2013: "befriedigend").
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertet den Service, den energiehoch3 seinen Stromkunden bietet, mit 57 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 49 % (Studie "Stromanbieter 02/2016") sowie 75 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") von maximal 100 %. Der Service für Gaskunden erhielt von DtGV 68 % (Studie "Gasanbieter 05/2016"), 79 % (Studie "Gasanbieter 02/2015") von 100 %.
Verivox bewertete im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom mit der Note "gut" (1,8). In der Sparte Gas erhielt der Energieversorger ebenfalls die Note "gut" (1,8).

 

Hotline-Kosten keine (Freecall)
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 12 h;
samstags: 8 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit nein
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Bankverbindung: ja
Abschlagszahlung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: ja
(Stand: 11. April 2018)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der energiehoch3 GmbH:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 344 g/kWh 0,00026 g/kWh 9,6 % 31,3 % 8,1 % 1,7 % 45,5 % 3,8 %

Der fossile Stromanteil (31,3 %+ 8,1 %+ 1,7 % = 41,1 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 836 g CO2 pro kWh emittieren.

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 355 g/kWh 0,0003 g/kWh 11,0 % 36,7 % 8,7 % 1,7 % 37,7 % 4,2 %
2013 396 g/kWh 0,0003 g/kWh 10,9 % 32,7 % 15,6 % 2,3 % 32,5 % 6,0 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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