envitra

  • envitra ist ein Vertriebsname der DEG Deutsche Energie GmbH. Informationen über diese Gesellschaft (Unternehmen, Geschäftsführung, Anteilseigner, Jahresabschlüsse) finden Sie dort.
  • envitra versorgt bundesweit rund 25.000 Kunden.
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten zwei verbraucherunfreundliche Regelungen und eine verbraucherfreundliche Regelung.
    Der AGB-Index beträgt 0,69 (nachteiligste AGB: 0, beste AGB: 1, Mittelwert: 0,49).
    Der Textlängenindex beträgt 0,46 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64).
    Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,3 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47).
  • Der Service-Index beträgt 0,76 (bester Service: 1,0, geringster Service: 0,0, Mittelwert: 0,55).
  • Internetseite: www.envitra.de
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Verbraucherunfreundliche Regelungen: zwei
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für die Strom- und Gastarife.

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 28.890 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,46 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 3,0 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,3 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

"Laufzeit, Kündigung und eine automatische Verlängerung ergeben sich aus dem Antrag [...]oder dem Auftragsformular. (§ 12 (1) der AGB)

Kündigungsfrist und -form:

Die Modalitäten der Kündigung ergeben sich aus dem Auftragsformular. (§ 12 (1) der AGB)

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Der Kunde hat Deutsche Energie einen Auszug unverzüglich, jedoch spätestens vier Wochen nach Auszug, in Textform unter Nennung des genauen Auszugdatums  [...]anzuzeigen. [...]Der Vertrag sowie eine vereinbarte Preisgarantie enden automatisch mit dem Auszug." (§ 13 (1) +(2) der AGB)    

Zwar kann der Verbraucher länger als nach der GVV vorgesehen den Umzug anzeigen, doch ist eine Belieferung an der neuen Lieferstelle nicht vorgesehen, selbst wenn dies technisch möglich wäre.

"Im Falle der Preisänderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen." (§ 7 (6) der AGB)

Preisänderungsklausel:

"Preisänderungen durch Deutsche Energie erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. [...]Bei der Preisermittlung wird Deutsche Energie Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen berücksichtigen und eine Saldierung [...]vornehmen. [...]§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches bleibt [...]unberührt. Die Preisänderung ist daher nur verbindlich, wenn sie auch der Billigkeit entspricht, was der Kunde gerichtlich überprüfen lassen kann." (§ 7 (1) + (7) der AGB) 

Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Preisbestimmungsrecht des § 315 Abs. 1 BGB. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht. Der Verbraucher wird zudem auf die gerichtliche Überprüfbarkeit hingewiesen, was nicht unmittelbar verständlich ist. 

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

"Zahlungen sind per Überweisung oder SEPA-Basislastschriftverfahren möglich. Barzahlungen und Zahlung per Scheck sind ausgeschlossen. Deutsche Energie ist nicht verpflichtet, Zahlungen im SEPA-Basislastschriftverfahren einzuziehen, sondern kann jederzeit auch Zahlung mittels Überweisung verlangen." (§ 8 (7) der AGB) 

Dem Verbraucher steht möglicherweise tatsächlich nach Wahl des Versorgers nur noch die Zahlungsmöglichkeit per Überweisung offen.

Bonitätsprüfung:

"Deutsche Energie behält sich vor, vor Annahme des Auftrages die Bonität des Kunden zu prüfen. Hierzu wird Deutsche Energie Auskünfte bei der SCHUFA [...]einholen." (§ 2 (5) der AGB)

Die eingeschaltete Wirtschaftsauskunftei wird namentlich benannt und die Einholung der Daten auf die Frage der Zahlungsfähigkeit des Verbrauchers bei Vertragsschluss beschränkt.

verbraucherfreundlich

Besondere Klauseln:

Vertragsänderungen und Änderungen der AGB sind möglich, wenn sich die "gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen" ändern. "Im Falle einer Anpassung [...]hat der Kunde das Recht, den Vertrag [...]zu kündigen." (§ 20 (1) + (2) der AGB) 

Soweit Vertragsänderungen und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen schon durch bloßes Schweigen des Kunden zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (vgl. Urteil des LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13)

verbraucherunfreundlich

  

Stand der AGB: 22. April 2016
Stand der Bewertung: 07. Februar 2019
  • Kundenmeinungen zu envitra auf Verivox
  • Kundenmeinungen zu envitra auf Erfahrungen.com
  • envitra in Bereich der DEG Deutsche Energie im Forum vom Bund der Energieverbraucher e.V.

(Stand: 23. August 2018)

 Service-Index: 0,76

(bester Service: 1,0, geringster Service: 0,0)

Check24: Der Service, den envitra Energie seinen Stromkunden (Tarif: KlimaStrom Natur Fix 12) bietet, bewertete Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" mit 61 von 80 Punkten und der Note "gut". Der Service für Gaskunden erzielte in der 2015er Studie 57 von 80 Punkten und ebenfalls die Bewertung "gut". Das Gesamtergebnis (aus AGB und Service) für die Verbraucherfreundlichkeit von envitra Energie erreichte in der Strom-Sparte (Platz 20 von 45) wie auch in der Gas-Sparte (Rang 15 von 45) jeweils ein "gut". In der "Gasanbieter-Studie 2014" erhielt der Service von envitra Energie 54 von 80 Punkten und die Bewertung "befriedigend". Die Verbraucherfreundlichkeit im Bereich Gasversorgung wurde 2014 von Check24 mit "gut" (Rang 10 von 40) bewertet.
Dt. Institut für Servicequalität: envitra Energie erreichte in der "Studie Gasanbieter 2015" beim Service Rang 15 von 36 (2014: Rang 27 von 33; "befriedigend") und die Note "gut". Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen liegt envitra Energie auf Rang 4 von 30 (2014: Rang 3 von 25).
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den envitra Energie seinen Stromkunden bietet, mit 78 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 87 % (Studie "Stromanbieter 02/2016") bzw. 72 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") von maximal 100 %.
Verivox bewertete im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Vertriebsnamens von DEG Deutsche Energie in der Sparte Strom mit der Note "gut" (2,0). In der Sparte Gas erhielt envitra ebenfalls die Note "gut" (2,0).

 

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit "täglich und rund um die Uhr"
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit ja 
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja 
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja 
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) nein
Zählerstand übermitteln: ja (über Online-Formular)
Rechnungserläuterung: ja
(Stand: 10. April 2018)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der Envitra:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 45,5 % 54,5 %

Strom von envitra ist nach Firmenangaben zertifizierter Ökostrom mit der Qualität TÜV Süd EE02. (Stand: 01.01.2017)

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 24,6 % 75,4 %
2013 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 29,4 % 70,6 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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