Neckermann Strom GmbH

  • Seit 2013 als Energieanbieter tätig
  • Kein eigenes Strom- oder Gasnetz
  • Betriebsergebnis: Jahresabschluss 2014 weist einen Bilanzgewinn in Höhe von 915 Tsd. Euro auf.
  • Keine Verflechtungen mit den vier großen Energieanbietern
  • Eigentumsverhältnisse: Eigentümer sind zwei Gesellschaften und zwei natürliche Personen.
  • In Privatbesitz ohne kommunale Beteiligung
  • Der Geschäftsführer ist noch in einem anderen Unternehmen tätig.
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten fünf verbraucherunfreundliche Regelungen und eine verbraucherfreundliche Regelung.
    Der AGB-Index beträgt 0,53 (nachteiligste AGB: 0, beste AGB: 1, Mittelwert 0,49).
    Der Textlängenindex beträgt 0,38 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64).
    Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,2 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47).
  • Der Service-Index beträgt 0,67 (bester Service: 1,0, geringster Service: 0,0, Mittelwert: 0,55).
  • Internetseite: www.neckermann-strom.de
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Die Gesellschaft wurde mit Bekanntmachung vom 02.02.2012 als Grüne Wärme Oberpfalz Nord GmbH in das Handelsregister eingetragen (AG Regensburg, HR B 12972). Mit Bekanntmachung vom 17.05.2013 erfolgte die Umfirmierung in Neckermann Strom GmbH sowie die Sitzverlegung nach Hamburg (AG Hamburg, HR B 127503). Ende 2014 erfolgte die Sitzverlegung nach Norderstedt (AG Kiel, HR B 16152). Gegenstand der Gesellschaft ist die „Versorgung des Marktes mit Energie, Strom, Gas, Wasser und Wärme aus regenerativer Erzeugung, die Entwicklung, der Bau und der Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung aus regenerativen Quellen, primär als Nahversorgungseinrichtungen, die Entwicklung und Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen des nachhaltigen Wirtschaftens. Des Weiteren ist die Gesellschaft berechtigt andere Leistungen, gleicher oder ähnilcher [sic] Art zu erbringen, zu erwerben und zu vertreiben. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und sich an anderen Unternehmen, insbesondere als persönlich haftende Gesellschafterin, zu beteiligen".

Neckermann Strom GmbH
Südportal 3
22848 Norderstedt

Amtsgericht Kiel, HR B 16152 KI
Stammkapital: 25.000 Euro

(Stand: 06.11.2016)

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Florian Wessely (* 19.01.1978).

(Stand: 06.11.2016)

Gesellschafter sind die Kurprinz Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), HR B 171644) mit einem Anteil in Höhe von 17.500,- Euro (= 70 %), die IMMOHYP Haus- und Grundbesitz GmbH (Amtsgericht München, HR B 150539) mit einem Anteil in Höhe von 3.125,- Euro (= 12,50 %), Michael Johann Schützenhofer (* 01.02.1967) mit einem Anteil in Höhe von 3.125,- Euro (= 12,50 %)und Ernst Hartmut Frentz (* 25.07.1954) mit einem Anteil in Höhe von 1.250,- Euro (= 5 %), vgl. Liste der Gesellschafter vom 24.08.2016.

Alleiniger Gesellschafter der Kurprinz Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) mit einem Stammkapital in Höhe von 500,- Euro ist Dr. Michael Scheele (*08.03.1948), vgl. Liste der Gesellschafter vom 14.03.2016.

Gesellschafter der IMMOHYP Haus- und Grundbesitz GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 26.000,- Euro sind mit jeweils einem Anteil in Höhe von 13.000,- Euro (= 50%) Ralph Piller (* 17.03.1957) und Ralph Rainer Joachim Burkei (* 15.12.1956), vgl. Liste der Gesellschafter vom 24.10.2013).

(Stand: 06.11.2016)

Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.

(Stand: 06.11.2016)

Die Gesellschaft macht hinsichtlich ihres Jahresabschlusses von größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch.

Für das Geschäftsjahr 2014 weist die Gesellschaft bei einer Bilanzsumme in Höhe von 3.007.571,15 Euro (Vorjahr: 4.105.796,22 Euro, Δ -26,75 %) einen Bilanzgewinn in Höhe von 915.414,61 Euro (Vorjahr: 1.471.254,31 Euro, Δ -37,78 %) aus. Einem Umlaufvermögen in Höhe von 2.935.046,29 Euro (Vorjahr: 4.059.989,22 Euro, Δ -27,71 %) stehen Verbindlichkeiten in Höhe von 1.523.509,84 Euro (Vorjahr: 2.003.280,48 Euro, Δ -23,95 %) gegenüber.

(Stand: 06.11.2016)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: fünf
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für die Stromtarife "Privat Pur Basis", "Privat Pur Flex Sport 12", "Green Fee Premium Privat" und "Privat Pur ÖkoSpar 24". Dabei unterschiedliche Versionen aufgrund Laufzeitregelungen.

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 32.932 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,38 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 2,0 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,2 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

"Der Vertrag wird mit unbestimmter Laufzeit geschlossen." (17.(1) der AGB)

"Der Vertrag wird mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, sofern er nicht [...]gekündigt wird." (17.(1) der AGB 12 Monate)

"Der Vertrag wird mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn er nicht [...]gekündigt wird." (17.(1) der AGB Laufzeit 24 Monate)

Die automatische Vertragsverlängerungsklausel entspricht bei einer bereits vereinbarten mindestens 24monatigen Vertragslaufzeit nicht dem Gedanken des § 309 Nr. 9b) BGB.

verbraucherunfreundlich 

Kündigungsfrist und -form:

"Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von fünf Wochen ordentlich zu kündigen. [...]Die Kündigung bedarf der Textform."(17.(2) + (4) der AGB/17.(1) + (3) der AGB12/24)

Die ordentliche Kündigung überschreitet die nach dem Leitbild des § 20 GVV vorgesehene zweiwöchige Kündigungsfrist um das Eineinhalbfache.  

verbraucherunfreundlich

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Im Falle eines Umzugs ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende zu kündigen." (17.(6) der AGB/17.(5) der AGB12/24)  

Im Einzellfall ist wegen der vorgeschriebenen Kündigung auf das Ende eines Monats auch eine Überschreitung der in der GVV vorgegebenen Frist möglich.

"Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat im Falle er das Recht, den Vertrag zu kündigen." (4.(15) der  AGB)  

Preisänderungsklausel:

"Der Lieferant ist verpflichtet, die Preise nach Ziff. 4 Abs.1 [...]durch einseitige Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB anzupassen [...]" (4.(15) der AGB)     

Die Klausel ist aus Verbrauchersicht nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Umstände besteht, welche die Preisanpassung tatsächlich rechtfertigen.

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

"Der Kunde kann zwischen der Zahlung durch Erteilung einer Einzugsermächtigung und der Zahlung durch Überweisung wählen." (13.(2) der AGB)  

Der Verbraucher kann zwischen zwei Zahlungsarten wählen, ohne dass ihm dadurch zusätzliche Kosten entstehen, wenn er dem Versorger keine Einzusgermächtigung erteilt. 

verbraucherfreundlich

Besondere Klauseln:

Bei Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen kann der Versorger den Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. "Ist der Kunde mit der mitgeteilten Vertragsanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen." (21. aller AGB)

Soweit Änderungen des Vertrages und der AGB im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Kunden zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13). Das Kündigungsrecht hilft dem Verbraucher insoweit nicht weiter.

verbraucherunfreundlich


"Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen." (8.(1) aller AGB)

Aus Verbrauchersicht ist nicht klar ersichtlich, welche Angaben zur Preisbildung er zu erteilen hat, ohne sich dem Risiko einer Vertragsstrafe auszusetzen.

verbraucherunfreundlich
 

  

Stand der AGB: 29.Juni 2018
Stand der Bewertung: 06. Februar 2019
  • Kundenmeinungen zu Neckermann Strom auf Verivox
  • Kundenmeinungen zu Neckermann Strom auf Erfahrungen.com
  • Neckermann Strom im Forum vom Bund der Energieverbraucher e.V.

(Stand: 22. August 2018)

Service-Index: 0,67

(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0)

Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den Neckermann Strom seinen Stromkunden bietet, mit 72 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 79 % (Studie "Stromanbieter 02/2016") bzw. 68 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") von maximal 100 %.
Verivox bewertet im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens mit der Note "gut" (2,3).

 

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 8 h;
samstags: 0 h sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja, Kopie an Absender möglich
Rückrufmöglichkeit ja
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich nein
Online-Service (Kundenportal) ja
Rechnungserläuterung: nein

(Stand: 6. April 2018)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix von Neckermann Strom:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 45,5 % 54,5 %

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 100 %
2013 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 100 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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