1·2·3energie

  • Seit 2007 Vertriebsname der Pfalzwerke AG. Informationen über diese Gesellschaft (Unternehmen, Geschäftsführung, Anteilseigner, Jahresabschlüsse) finden Sie dort.
  • 142.000 Strom- und Gaskunden (2012)
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten vier verbraucherunfreundliche Regelungen und eine verbraucherfreundliche Regelung.
    Der AGB-Index beträgt 0,33 (nachteiligste AGB: 0, beste AGB: 1, Mittelwert: 0,49).
    Der Textlängenindex beträgt 0,64 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64).
    Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,7 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47).
  • Der Service-Index beträgt 0,63 (bester Service: 1,0, geringster Service: 0,0, Mittelwert: 0,55).
  • Internetseite: www.123energie.de
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Geschäftsentwicklung

Nach Angaben im Jahresabschluss 2012 der Pfalzwerke AG hat die Online-Marke 1∙2∙3 energie rund 101.000 Strom- und 41.000 Gaskunden.

Transparenz

Mit einem Rating von 0 bis 5 Sternen weist HausPilot auf diejenigen Anbieter hin, die auf ihrer Internetseite und in ihren Produktunterlagen zu ihrem Unternehmen, ihren Produkten und Prozessen in besonderer Weise klar und transparent informieren. Für 1·2·3energie gibt HausPilot vier Sterne. (Stand: 17. Oktober 2018)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: vier 
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine   
Wirksamkeit zweifelhaft: keine 

Die AGB gelten für Strom- und Gastarife.

 

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 20.343 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,64 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 5,2 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,7 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

Vertragslaufzeit:

Die Vertragslaufzeit ist produktabhängig. (5.1 der AGB)

Kündigungsfrist und -form:

"Die ordentliche Kündigungsfrist richtet sich nach dem jeweiligen Produkt [...]. Sofern keine abweichende Dauer der Kündigungsfrist vereinbart wurde, gelten 6 Wochen zum Vertragsende als vereinbart." (5.1 + 5.2 der AGB) 

Die ordentliche Kündigungsfrist wird derzeit zwar nicht ausschließlich in den AGB geregelt, so dass sich im einzelnen Tarif eine am Leitbild der GVV orientierte Frist ergeben kann. Fehlt im Tarif eine ausdrückliche Fristenregelung, gelten jedoch sechs Wochen als vereinbart, welche die nach dem Leitbild des § 20 GVV vorgesehene zweiwöchige Kündigungsfrist um das Dreifache überschreitet.

verbraucherunfreundlich

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Bei einem Umzug kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen in Textform kündigen." (6.1 der AGB)

"Ändern die Pfalzwerke die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum Wirksamwerden der Preisänderung zu kündigen." (9.6 der AGB)  

Preisänderungsklausel:

"Preisänderungen durch die PFALZWERKE erfolgen im Wege einseitiger Leistungsbestimmung in Ausübung billigem Ermessens gemäß § 315 BGB. Der Kunde kann dies gemäß § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch die PFALZWERKE sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Ziff. 9.2 maßgeblich sind." (9.3 der AGB)

Die Preisänderungsklausel nimmt Bezug auf das einseitige Preisbestimmungrecht des § 315 Abs. 1 BGB und die hierzu ergangene Rechtsprechung. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich des Umfangs der tatsächlichen Änderungen bei den Kostenfaktoren besteht. Zudem wird die Beweislast des § 315 Abs. 3 BGB nicht zutreffend abgebildet.

verbraucherunfreundlich 

Zahlungsmodalitäten:

Besondere Zahlungsmodalitäten sind nicht vorgesehen. (11. der AGB)

Dem Verbraucher stehen alle Zahlungsmöglichkeiten kostenfrei zur Verfügung.

verbraucherfreundlich

Bonus:

"Sofern die PFALZWERKE einen einmaligen Bonus gewähren, wird dieser mit der ersten Rechnung, die nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit erstellt wird, gutgeschrieben. Voraussetzung dafür ist, dass das Vertragsverhältnis nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit endet und der Kunde nicht in den letzten sechs Monaten vor der Antragstellung an der gegenständlichen Verbrauchsstelle durch die PFALZWERKE beliefert wurde. Stellt der Kunde innerhalb von zwei Monaten nach seinem Umzug erneut einen Antrag auf Belieferung und wird er [...] beliefert, so erhält der Kunde für die zeitanteilige Laufzeit an der vorangehenden gegenständlichen Verbrauchsstelle den anteilmäßigen Bonus ausgezahlt." (14. der AGB)   

Bonitätsprüfung:

Prüfung erfolgt über eine "im Wirtschaftsverkehr anerkannte Auskunftei". "Ergeben sich aufgrund der Prüfung berechtigte Zweifel an der Bonität des Kunden", kann der Vertragsschluss verweigert oder eine Sicherheitsleistung verlangt werden. (4.2 der AGB)

Es ist aus Sicht des Verbrauchers nicht ohne weiteres verständlich, welche Daten neben den für den Vertragsschluss zwingend notwendigen, etwa sog. harte Ausschlussgründe wie Insolvenz, erhoben werden. Eine Eingrenzung auf bestimmte Wirtschaftauskunfteien wird ebenfalls nicht vorgenommen.

verbraucherunfreundlich 

Besondere Klauseln:


"Die PFALZWERKE sind berechtigt, die Vertragsbedingungen und/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. [...] Sie werden dem Kunden in Form einer textlichen Mitteilung sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden angekündigt.[...] Im Falle der Änderung [...] ist der Kunde berechtigt, den Vertrag [...] ohne Einhaltung einer Frist in Textform zu kündigen. Kündigt der Kunde nicht, gelten die geänderten Vertragsbedingungen und/oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem angekündigten Zeitpunkt." (21.1 + 21.2  der AGB)

Soweit Vertragsänderungen/Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Verbrauchers zustande kommen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09-2013 - 26 O 33/13). Auch die Kündigungsmöglichkeit ist keine Alternative, da der Verbraucher Gefahr läuft z. B. Bonus-Ansprüche zu verlieren.

verbraucherunfreundlich  

  

Stand der AGB: 16. Februar 2018
Stand der Bewertung: 16. Januar 2019

Check24: Die Vertragsbedingungen für den Strombezug von 1·2·3energie 1·2·3strom erhielten von Check24 in der "Stromanbieter-Studie 2014" die Note "befriedigend" (50 von 80 Punkten).

  • Kundenmeinungen zu 1·2·3energie auf Verivox
  • Erfahrungsberichte über 1·2·3energie bei Check24
  • Kundenmeinungen zu 1·2·3energie auf Erfahrungen.com
  • 1·2·3energie im Forum vom Bund der Energieverbraucher e.V.
  • Kundenmeinungen über 1·2·3energie bei Reclabox.com

(Stand: 17. August 2018)

Service-Index: 0,63

(bester Service: 1,0 geringster Service: 0,0)

Check24: Der Service von 1·2·3energie (1·2·3strom 360) erhielt von Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" 56 von 80 Punkten und damit die Note "gut". In der "Stromanbieter-Studie 2014" wurde der Service mit 62 von 80 Punkten und ebenfalls "gut" (2013: "befriedigend") bewertet. Auch die Verbraucherfreundlichkeit von 1·2·3energie wird in der 2015er-Studie insgesamt mit "gut" (Platz 23 von 31) bewertet (2014 sowie 2013 ebenfalls "gut").
Check24: In der "Gasanbieter-Studie 2014" erhielt der Service von 1·2·3energie (Tarif: 1·2·3gas) 63 von 80 möglichen Punkten und bekam die Note "gut". Bei den Vertragsbedingungen für den Gasbezug erzielte 1·2·3energie mit 56 von 80 Punkten ebenfalls ein "gut". Auch bei der Verbraucherfreundlichkeit insgesamt erzielte 1·2·3energie die Note "gut".
Dt. Institut für Servicequalität: 1·2·3energie erzielte in der "Studie Stromanbieter 2016" beim Service Rang 11 (von 33) und die Note "gut". Im Jahr 2014 rangierte das Unternehmen auf Platz 20 (von 33) mit der Note "befriedigend"; 2013 schaffte 1·2·3energie beim Service Rang 12 (von 43) mit "gut". Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen liegt 1·2·3energie 2016 auf Rang 9 von 30; in der 2014er Studie reichte es noch für den zweiten Platz (von 25).
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den 1·2·3energie seinen Stromkunden bietet, mit 49 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 75 % (Studie "Stromanbieter 02/2016"), 71 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") sowie mit 65 % von 100 % (Studie "Stromanbieter 01/2014"). Der Service für Gaskunden erhielt von der DtGV 79 % (Studie "Gasanbieter 05/2016"), 76 % (Studie "Gasanbieter 03/2015") bzw. 73 % (Studie "Gasanbieter 10/2013") von maximal 100 %.
Der "ServiceAtlas Energieversorger 2015" der ServiceValue GmbH vergibt für 1·2·3energie das Gesamturteil "gut" (2014: "sehr gut"). Den Kundenservice von 1·2·3energie bewertet ServiceValue in der Studie mit der Note "sehr gut".
Verivox bewertete im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens im Bereich Strom mit der Note "gut" (2,5). Im Bereich Gas erhielt der Energieversorger die Note "befriedigend" (2,6).

 

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 13 h;
samstags: 6 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja, für Neukunden (Kopie an Absender möglich)
Rückrufmöglichkeit ja, für Neukunden
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand online übermitteln: ja
Abschlagszahlung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: ja
(Stand: 17. November 2017)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der 123energie:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 448 g/kWh 0,0004 g/kWh 12 % 33 % 7 % 2 % 45 % 1 %

42 % des Stroms von 123energie stammen laut Stromkennzeichnung aus fossilen Kraftwerken (33 % + 7 % + 2 % = 42 %).

 

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 518 g/kWh 0,0004 g/kWh 15 % 46 % 5 % 2 % 25 % 7 %
2013 535 g/kWh 0,0004 g/kWh 14 % 47 % 6 % 2 % 24 % 7 %
2012 546 g/kWh 0,0004 g/kWh 16 % 47 % 7 % 3 % 24 % 3 %
2011 527 g/kWh 0,0005 g/kWh 19 % 45 % 10 % 3 % 22 % 2 %
2010 548 g/kWh 0,0006 g/kWh 22 % 46 % 9 % 3 % 18 % 2 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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