Stadtwerke München GmbH (SWM)

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Die Stadtwerke München GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 11.08.1998 gegründet und am 03.09.1998 in das Handelsregister eingetragen. Der Gesellschaftsgegenstand lautet wie folgt: „Versorgung der Bevölkerung mit Strom, Gas, Wasser und Wärme. Betrieb von öffentlichen Verkehrsmitteln und Bädern, Telekommunikation, Errichtung und Bewirtschaftung von Bauten auf Gründstücken, soweit die Stadtwerke München GmbH Eigentümerin oder Erbbauberechtigte ist, ferner Erfüllung weiterer damit zusammenhängender öffentlicher Zwecke. Die Stadtwerke besorgen die Abfall- und Klärschlammverbrennung. Bei der Aufgabenerfüllung sind Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu beschützen und es ist auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie und Wasser zu achten. Neben Beschaffung und Verkauf von Energie und Wasser tritt deshalb als gleichberechtigtes Unternehmensziel der Aufbau von Dienstleistungsangeboten, die geeignet sind, die natürlichen Ressourcen zu schonen und deren Verbrauch zu minimieren.

Stadtwerke München GmbH
Emmy-Noeter-Straße 2
80992 München

Grundkapital: 485.000.000,- €
Amtsgericht München, HR B 121920

(Stand: 08.12.2016)

Geschäftsführer der Gesellschaft sind Dr. Florian Bieberbach (* 19.07.1973), Herbert König (* 14.04.1952), Stephan Schwarz (* 28.08.1951), Erna Maria Trixl (* 23.04.1964) und Werner Albrecht (* 30.08.1961).

Neben der Tätitgkeit in der Geschäftsführung der Gesellschaft sind Erna-Maria Trixl  (Bereich Vertrieb und Bäder), Stephan Schwarz (Bereich Versorgung und Technik) und Dr. Florian Bieberbach (Vorsitzender der Geschäftsführung) ebenfalls Geschäftsführer der SWM Services GmbH (Amtsgericht München, HR B 126674) sowie der SWM Versorgungs GmbH (Amtsgericht München, HR B 134750). 

(Stand: 08.12.2016)

Alleinige Gesellschafterin der Stadtwerke München GmbH ist die Landeshauptstadt München (vgl. Liste der Gesellschafter vom 25.11.2013).

(Stand: 08.12.2016)

Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft sind Dieter Reiter, Dr. Ernst Wolowicz, Stephanie Jacobs, Simone Burger, Sabine Krieger, Manuel Pretzl, Richard Quaas, Alexander Reissl, Benno Angermaier, Gerhard Bernhard, Heinreich Birner, Karl Geigenberger, Karl Hauck, Johann RamsteinerFranz Schütz und Gertraud Wegertseder, vgl. Liste der Aufsichtsratsmitglieder vom 04.04.2016.

(Stand: 08.12.2016)

2014 hat die Gesellschaft bei einem Umsatz in Höhe von 3.104.002.000,- Euro (Vorjahr: 3.062.207.000,- Euro, Δ +1,36% (Vorjahr: +9,68%)) und einem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 342.239.000,- Euro (Vorjahr: 507.355.000,- Euro, Δ -32,54%)einen Jahresüberschuss von 0 Euro (Vorjahr: 0 Euro, Δ %) erzielt, dies ist auf die Gewinnabführungsvereinbarung mit der Landeshauptstadt München zurückzuführen, 2014 wurden 207.010.000,- Euro (Vorjahr: 296.356.000,- Euro, Δ -30,15% (Vorjahr: +17,38%)) abgeführt.

Vom Jahresumsatz entfiel ein Teil in Höhe von 1.144.462.000,- Euro (Vorjahr: 1.209.242.000,- Euro, Δ -5,36% (Vorjahr: +22,04%)) auf den Bereich Strom bzw. ein Teil in Höhe von 1.144.462.000,- Euro (Vorjahr: 926.586.000,- Euro, Δ +23,51% (Vorjahr: +8,24%)) auf den Bereich Gas.

(Stand: 08.12.2016)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: fünf
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für die bundesweit angebotenen Stromtarife "M/Strom Direkt" (I), "M/Strom business Direkt" (I), "M/Ökostrom" (I), "M/Ökostrom business" (I), "M/Wärmestrom Wärmepumpe" (I), "M/Wärmestrom Speicherheizung" (I),  "M/Strom Garant", (II) "M/Strom business Garant" (II) sowie die Gastarife "M/Erdgas Direkt" (III), "M/Ökogas" (III) und "M/Erdgas Garant" (IV).

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 15.301 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,75 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 3,8 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,5 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

"Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen [...]." (11.1 der AGB I/III)

"Der Vertrag hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten." Ohne Kündigung verlängert er sich jeweils um weitere 12 Monate. (10.1 der AGB II/IV)

Kündigungsfrist und -form:

"[Der Vertrag]kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats/einer Laufzeit gekündigt werden." (11.1 der AGB I/III + 10.1 der AGB II/IV) 

Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach dem Leitbild des § 20 GVV vorgesehene zweiwöchige Kündigungsfrist mindestens um das Doppelte.

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"Die Kündigung bedarf der Textform." (11.4 der AGB I/III + 10.4 der AGB II/IV)

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer zweiwöchigen Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen." (11.1 der AGB I/III + 10.1 der AGB II/IV)

Zwar entspricht die Kündigungsfrist grundsätzlich dem Leitgedanken der GVV, jedoch kann die Kündigung nur zum Ende des Kalendermonts erfolgen, so dass sich individuell eine längere Kündigungsfrist ergeben kann. 


"Im Falle einer Änderung der Preise hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform." (5.5 der AGB I bis IV) 

Preisänderungsklausel:

"Die SWM führen [...]Preisänderungen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung nach § 315 BGB in Ausübung billigen Ermessens [...]durch." (5.3 der AGB I bis IV) 

Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Preisbestimmungsrecht des § 315 Abs. 1 BGB und auf die zu den Kostenfaktoren insoweit ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht.

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Zahlungsmodalitäten:

"Der Vertrag setzt das Bestehen einer Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat oder die Erklärung des Kunden voraus, dass die Zahlungen per Überweisung an die SWM erfolgen. Alternativ kann der Kunde eine Erklärung abgeben, dass die Zahlungen bar am Kassenautomaten der SWM Zentrale [...]erfolgen." (6.10 der AGB I/II + 6.9 der  AGB III + IV)

Dem Verbraucher stehen ausdrücklich drei verschiedene Zahlungsarten offen, ohne dass ihm durch seine Wahl zusätzliche Kosten entstehen.

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Besondere Klauseln:

"Die Abwicklung des Vertrages erfolgt ausschließlich über den von den SWM im Internet unter www.swm.de angebotenen Online-Service. [...]Der Kunde hat den SWM eine gültige und erreichbare E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen." (4.1 + 4.2 der AGB I bis IV)

Die Klausel ist aus Verbrauchersicht nicht ganz verständlich. Insbesondere wird nicht deutlich, wer bei Störungen im Online-Bereich die Probleme zu vertreten hat und gegebenenfalls haftet. Insoweit dürften auch einseitige Willenserklärungen, wie Kündigungen, betroffen sein, welche aber auch in Textform allgemein möglich sind.

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"Zweitkontenführung: Bezieht der Kunde von den SWM neben Strom auch Erdgas oder Wasser, können die SWM eine gemeinsame Rechnung für alle von ihm bezogenen Sparten [...]erstellen. Wünscht der Kunde für einzelne Sparten eine getrennte Rechnung [...], so wird dem Kunden für die zweite (und ggf. weitere) Rechnung(en) ein Entgelt [...]berechnet." (6.8 der AGB I/II + 6.7 der AGB III/IV) 

Es ist aus Verbrauchersicht nicht recht verständlich, wieso eine getrennte Rechnungsstellung mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

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"Änderungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen erfolgen entsprechend § 5 Abs. 2 und 3 der [...]GVV [...]. Im Falle einer Änderung [...]hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform." (12. der AGB I/III + 11. der AGB II/IV)

Soweit Änderungen der Allgemeinen Geschäftbedingungen im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Kunden zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil des LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13).

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Stand der AGB: 01. Mai 2016 (I+III)/01.Februar 2018 (II)/06.November 2017 (IV)
Stand der Bewertung: 09. Mai 2018

Check24:linkMG Die Vertragsbedingungen für den Strombezug von Stadtwerken München M-Ökostrom erhielten von Check24 in der "Stromanbieter-Studie 2014" die Note "befriedigend" (54 von 80 Punkten).

  • Kundenmeinungen zu den Stadtwerken München auf Verivox
  • Erfahrungsberichte über die Stadtwerke München bei Check24
  • Kundenmeinungen zu Stadtwerke München auf Erfahrungen.com
  • Stadtwerke München im Forum vom Bund der Energieverbraucher e.V.
  • Kundenmeinungen über die Stadtwerke München bei Reclabox.com

(Stand: 16. August 2018)

Service-Index: 0,73

(bester Service: 1,0, geringster Service: 0,0)

Check24: Der Service der Stadtwerke München (Tarif: M-Strom direkt) erhielt von Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" 57 von 80 Punkten und damit die Note "gut". In der vorjährigen "Stromanbieter-Studie 2014" wurde der Service mit 60 von 80 Punkten und ebenfalls "gut" bewertet (2013: "gut"). Das Gesamtergebnis (aus AGB und Service) für die Verbraucherfreundlichkeit wird mit "gut" (Rang 19 von 45) bewertet. 2014 rangierte die Verbraucherfreundlichkeit von SWM im Stromsektor auf Platz 23 von 45 und in 2013 auf Platz 9 von 50.
Check24: Der Service der Stadtwerke München im Bereich Gasversorgung (Tarif: M-Erdgas direkt) erhielt von Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" 59 von 80 Punkten und "gut". In der vorjährigen "Gasanbieter-Studie 2014" erzielte der Service, den SWM seinen Gaskunden bietet, ebenfalls die Note "gut" (2013: "gut"). Das Gesamtergebnis (aus AGB und Service) für die Verbraucherfreundlichkeit der Stadtwerke München bewertet Check24 in der 2015er Studie mit "gut" auf Rang 30 von 45. In der 2014er Untersuchung schnitt SWM ebenfalls mit "gut" ab, auf Rang 9 von 40 (2013: "befriedigend").
Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Stromanbieter 2017" erzielten die Stadtwerke München (SWM) beim Service Rang 9 von 31 und die Note "gut". In den Studien der Vorjahre rangierte das Unternehmen mit "sehr gut" auf Platz 1 von 33 (2016), Platz 8 von 35, "gut" (2015), Platz 11 von 33, "gut" (2014) sowie mit Rang 7 von 43 und "gut" in der Studie des Jahres 2013. Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen liegt die SWM 2017 mit der Note "befriedigend" auf Rang 8 von insgesamt 30 (2016: Rang 8 von 30; 2014: Rang 3 von 28).
Dt. Institut für Servicequalität: Die Stadtwerke München erreichten in der "Studie Gasanbieter 2016" beim Service Rang 4 von 37 und die Note "gut". Ebenfalls "gut" (Rang 9 von 36) erzielte der Service der SWM in der 2015er Studie von DISQ (2014: Rang 6 von 33; "gut"). Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen liegen die Stadtwerke München 2016 auf Platz 19 von 33 (2015: Rang 13 von 30; 2014: Platz 9 von 25).
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den die Stadtwerke München ihren Stromkunden bieten, mit 71 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 78 % (Studie "Stromanbieter 02/2016"), 81 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") sowie 80 % von 100 % (Studie "Stromanbieter 01/2014"). Der Service für Gaskunden erhielt von der DtGV 82 % (Studie "Gasanbieter 05/2016"), 82 % (Studie "Gasanbieter 03/2015") bzw. 61 % (Studie "Gasanbieter 10/2013") von maximal 100 %.
ServiceValue bewertete SWM in der Analyse "ServiceAtlas Energieversorger 2015" mit dem Gesamturteil "sehr gut". In der vorjährigen Studie "ServiceAtlas Energieversorger 2014" erzielten die Stadtwerke München ebenfalls das Gesamturteil "sehr gut". Und auch in der ServiceValue Analyse "Kundenurteil: Fairness von Gasversorgern 2014" erhielt SWM von seinen Kunden die Bestnote "sehr gut".
Verivox beurteilte im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom mit "gut" (2,4). In der Sparte Gas erhielt der Energieversorger ebenfalls die Note "gut" (2,4).

 

Hotline-Kosten keine (Freecall)
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 12 h;
samstags: 0 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular Kontakt-Formular keins, aber via E-Mail möglich
Rückrufmöglichkeit ja
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja, für die bundesweiten Strom- und Gas-Tarife
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Verbrauchshistorie: ja
Bankverbindung: ja
Abschlagszahlung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: ja
(Stand: 14. November 2017)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der Stadtwerke München:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 226 g/kWh 0,0002 g/kWh 9 % 19 % 9 % 1 % 44 % 18 %

Der fossile Stromanteil (19 %+ 9 %+ 1 % = 29 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 779 g CO2 pro kWh emittieren.

 

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

 

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 235 g/kWh 0,0003 g/kWh 12 % 19 % 10 % 1 % 36 % 22 %
2013 254 g/kWh 0,0002 g/kWh 9 % 20 % 13 % 1 % 31 % 26 %
2012 305 g/kWh 0,0001 g/kWh 4 % 23 % 17 % 1 % 28 % 27 %
2011 336 g/kWh 0 g/kWh 0 % 22 % 27 % 1 % 19 % 31 %
2010 383 g/kWh 0 g/kWh 0 % 23 % 38 % 1 % 19 % 19 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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