mienStroom

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Verbraucherunfreundliche Regelungen: eine
Verbraucherfreundliche Regelungen: keine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die jeweiligen AGB sind gültig für die Strom- und Gastarife. 

  

Vertragslaufzeit:

Die Vertragslaufzeit ist nicht in den AGB geregelt.

Kündigungsfrist und -form:

Die Kündigungsfrist ist nicht in den AGB geregelt.

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

Keine Regelung für Umzug oder Preisänderung in den AGB enthalten.

Preisänderungsklausel:

Keine Preisänderungsklausel in den AGB geregelt.

Zahlungsmodalitäten:

Es gelten die Regelungen der GVV. (8.1. der AGB)

"Bei Bareinzahlungen in die Kasse (Schwerin, Eckdrift 43-45) wird eine Gebühr in Höhevon 2,00 EUR je Einzahlung erhoben." (9.4 der AGB)

"Der Kunde hat jede Änderung seines Namens, seiner Firma, seines Wohn- und Geschäftssitzes, ggf. seines Kontos bzw. seiner Bankverbindung und ähnlicher für das Vertragsverhältnis wesentliche Umstände unverzüglich schriftlich mitzuteilen." (3. der AGB)

Die Klausel ist aus Verbrauchersicht nicht recht verständlich. Die unverzüglich zu meldenden Veränderungen scheinen nicht auf alle Vertragsverhältnisse (etwa Geschäftssitz) passend und sind sehr weitgehend. Welche Folgen das Unterlassen einer unverzüglichen Mitteilung hat, ist nicht ausgeführt.


verbraucherunfreundlich

  

Stand der AGB: 01. Januar 2017
Stand der Bewertung: 04. Februar 2019
  • mienStroom im Bereich der SWS im Forum Bund der Energieverbraucher e.V.

(Stand: 23. August 2018)

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 4 x 11 h, 1 x 8 h;
samstags: 0 h sonntags: 0 h
Servicezeiten Im Internet angegeben
Email-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit nein
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-Email-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Bankverbindung: ja
Abschlagszahlung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: ja
(Stand: 12. April 2018)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix von mienStroom:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 278 g/kWh 0,0002 g/kWh 8 % 23 % 17 % 1 % 45 % 6 %

Der fossile Stromanteil (23 % + 17 % + 1 % = 41 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 680 g CO2 pro kWh emittieren.

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 311 g/kWh 0,0003 g/kWh 10 % 28 % 4 % 1 % 38 % 19 %
2013 427 g/kWh 0,0002 g/kWh 8,1 % 22 % 16,6 % 2,2 % 32,5 % 18,6 %
2012 213 g/kWh 0,0001 g/kWh 3,4 % 13,2 % 25,2 % 0,8 % 29,4 % 28 %
2011 397 g/kWh 0,0002 g/kWh 6 % 19 % 38 % 1 % 24 % 12 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

Segment-ID: 2687
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