lifeerdgas

  • Den gemeinsamen Vertriebsnamen „lifeerdgas powered by SAT.1“ von ProSiebenSat.1 Digital und E.ON Energie Deutschland GmbH gibt es seit August 2015
  • Informationen über E.ON Energie Deutschland GmbH (Unternehmen, Geschäftsführung, Anteilseigner, Jahresabschlüsse) finden Sie hier.
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten vier verbraucherunfreundliche Regelungen und eine verbraucherfreundliche Regelung.
    Der AGB-Index beträgt 0,58 (nachteiligste AGB: 0 beste AGB: 1, Mittelwert: 0,49)
  • Internetseite: www.lifeerdgas.de
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Verbraucherunfreundliche Regelungen: vier
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine  

Die AGB gelten für die Gastarife "lifeerdgas Flex" und "lifeerdgas Premium".

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 21.236 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,62 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 3,0 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,3 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

Laufzeiten in den AGB nicht geregelt, sondern tarifabhängig.

Kündigungsfrist und -form:

Kündigungsfrist und -form nicht in den AGB geregelt.

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

Ein Sonderkündigungsrecht bei Wohnungswechsel wird nicht geregelt.

Offen ist, wie sich die weitere Vertragsbeziehung nach Wohnungswechsel gestaltet, besonders wenn am neuen Wohnort eine Belieferung durch den Versorger nicht möglich ist. Nach Treu und Glauben wird dann ein Sonderkündigungsrecht anzunehmen sein, jedoch ist die Rechtslage für den Verbraucher nicht ohne weiteres verständlich.

verbraucherunfreundlich

"Ihnen steht im Falle einer Preisänderung das Recht zu, diesen Vertrag fristlos zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen."  (6.2.2 der AGB)

Preisänderungsklausel:

"Preisänderungen erfolgen nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB. Dies können Sie gerichtlich überprüfen lassen." (6.1 der AGB)

Die Klausel verweist auf das Recht zur einseitigen Preisbestimmung nach § 315 Abs. 1 BGB. Transparenz bezüglich der einzelnen Kostenfaktoren beinhaltet die Klausel jedoch nicht. Der Hinweis an den Verbraucher auf die Möglichkeit der "gerichtlichen Überprüfung" ist aus Verbrauchersicht nicht verständlich.

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

Überweisung und SEPA-Lastschriftmandat möglich. (9.2. der AGB)

Es werden zwei verschiedene Zahlungsmöglichkeiten ohne zusätzliche Kosten angeboten.

verbraucherfreundlich

Bonus:

Verschiedene Boni vorgesehen, wie Abschlussbonus, Neukundenbonus und Bestandskundenbonus. Beim Abschlussbonus Anrechnung auf die erste Verbrauchsabrechnung. Entfallen des Bonus, wenn der Vertrag, mit Ausnahme der Kündigung des Kunden wegen Preisänderung oder Änderung der Vertragsbedingungen, "vor Ablauf der Erstvertragslaufzeit beendet wird." (4. der AGB) 

Außer in den Fällen der vorzeitigen Vertragsbeendigung wegen Kündigung aufgrund Preisänderung entfällt der Bonus stets, obwohl berechtigte Beendigungsgründe (z. B. Wohnungswechsel) denkbar sind. Auch keine anteilige Zahlung des Bonus in diesen Fällen vorgesehen.

verbraucherunfreundlich

Bonitätsprüfung:

Prüfung des Ausfallrisikos (sog. harte Negativmerkmale) durch drei namentlich benannte Wirtschaftsauskunfteien vor Vertragsabschluss. (15 der AGB)

Besondere Klauseln:

E.ON ist zur Wiederherstellung der Ausgewogenheit des Vertragsgefüges oder zum Füllen von vertraglichen Lücken berechtigt, Vertragsbedingungen zu ändern, wenn a) diese durch eine Gesetzesänderung unwirksam werden oder b) diese durch gerichtliche Entscheidungen als unwirksam erachtet worden sind oder zu werden drohen oder c) eine Veränderung der rechtlichen oder tatsächlichen Lage eintritt [...].

"Ziffer 13.1 gilt nicht für die Änderung der Preise, der vereinbarten Hauptleistungspflichten, der Vertragslaufzeit und der Kündigungsregelung. Änderungen der Vertragsbedingungen werden nicht ohne Zustimmung des Kunden wirksam."

Der Kunde stimmt der Änderung der Vertragsbedingungen zu, wenn er nicht bis zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform widerspricht. (13.1 bis 13.4 der AGB).  

Die Klausel ist für Verbraucher nicht klar verständlich. Völlig unklar bleibt, welche Veränderungen in den AGB erfasst werden sollen. Auch heißt es einmal, dass die Änderungen der Zustimmung bedürfen, gleichzeitig aber später, dass diese Zustimmung auch fingiert werden kann.

verbraucherunfreundlich

  

Stand der AGB: 01. April 2017 
Stand der Bewertung: 16. Mai 2018
  • Erfahrungsberichte über lifeerdgas bei Check24
  • lifeerdgas im Bereich von E.ON im Forum vom Bund der Energieverbraucher e.V.

(Stand: 17. August 2018)

Hotline-Kosten Keine (Freecall -0800-Vorwahl)
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 12 h;
samstags: 5 h sonntags: 0 h
Servicezeiten Im Internet angegeben
Email-Kontaktformular Kontakt-Formular keins, aber via Email möglich
Rückrufmöglichkeit nein
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-Email-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Verbrauchshistorie: ja
Bankverbindung: ja
Abschlagszahlung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: ja
(Stand: 17. November 2017)

Segment-ID: 2687
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