LB ERSTE Energie GmbH

  • Bundesweit 40.000 Strom- und Gaskunden
  • Seit 2012 als Energieanbieter tätig
  • Im Internet keine neuen Verträge, Internetportal wird im Februar 2016 abgeschaltet
  • Kein eigenes Strom- oder Gasnetz
  • Betriebsergebnis: In 2015 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 1,7 Mio. Euro
  • Keine Verflechtung mit den vier großen Energieanbietern
  • Eigentumsverhältnisse: Seit August 2015 vollständig im Eigentum der LichtBlick SE
  • Die Geschäftsführer sind noch in anderen Unternehmen tätig
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten drei verbraucherunfreundliche Regelungen und zwei verbraucherfreundliche Regelungen.
    Der AGB-Index beträgt 0,84 (nachteiligste AGB: 0 beste AGB: 1, Mittelwert: 0,49)
  • Der Service-Index beträgt 0,82 (bester Service: 1,0 geringster Service: 0,0, Mittelwert: 0,55).
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Die Gesellschaft wurde am 18.12.2012 in das Handelsregister eingetragen, der Gesellschaftsgegenstand lautet "der An- und Verkauf von Energie, insbesondere Strom und Gas sowie Venmittlung zwischen Stromanbietern an Endkunden und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen sowie der Vertrieb von damit im Zusammenhang stehenden Waren aller Art". Sie entstand durch die Ausgliederung des Geschäftsbereiches "TCHIBO Energie" aus der TCHIBO GmbH (Amtsgericht Hamburg, HR B 43618). Im Juni 2016 erfolgte die Umfirmierung zur LB ERSTE Energie GmbH.

LB ERSTE Energie GmbH
Zirkusweg 6
20359 Hamburg

Amtsgericht Hamburg, HR B 125681
Stammkapital: 25.000,- Euro

(Stand: 07.11.2016)

Geschäftsführer der Gesellschaft sind Torsten Niemann (* 13.12.1965) und Mustafa Özen (* 23.07.1972).

Neben ihrer Tätigkeit bei der Gesellschaft sind die Geschäftsführer ebenfalls Geschäftsführer der Clevergy Verwaltungs GmbH (Amtsgericht Hamburg, HR B 130879), der Nordland Energie GmbH (Amtsgericht Hamburg, HR B 130608) und der SECURA Energie GmbH (Amtsgericht Hamburg, HR B 132690). Herr Özen ist daneben Geschäftsführer der LichtBlick ZuhauseKraftwerk GmbH (Amtsgericht Hamburg, HR B 111705) und Geschäftsführer Finanzen der LichtBlick SE (Amtsgericht Hamburg, HR B 126094). 

(Stand: 07.11.2016)

Alleinige Gesellschafterin ist seit Sommer 2015 die LichtBlick SE (Amtsgericht Hamburg, HR B 126094), vgl. Liste der Gesellschafter vom 31.08.2015.

(Stand: 07.11.2016)

Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.

(Stand: 07.11.2016)

Die Gesellschaft hat von größenabhängigen Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss 2015 weist bei einer Bilanzsumme in Höhe von 4.499.466,48 Euro (Vorjahr: 5.906.000,- Euro, Δ -23,82 %) einen Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.739.352,28 Euro (Vorjahr: 0,- Euro, Δ -%) auf. Einem Umlaufvermögen in Höhe von 4.497.216,48 Euro (Vorjahr: 5.892.000,- Euro, Δ -23,67 %) stehen Verbindlichkeiten in Höhe von 1.316.094,96 Euro (Vorjahr: 1.078.000,- Euro, Δ +22,09 %) gegenüber.

(Stand: 07.11.2016)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: drei
Verbraucherfreundliche Regelungen: zwei
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine 
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für Strom- und Gastarife

  

Vertragslaufzeit:

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (4.4.der AGB Strom/5.1. der AGB Gas) 

Kündigungsfrist und -form:

Die ordentliche Kündigungsfrist beträgt ein Monat auf das Ende eines Kalendermonats in Textform. (4.4. der AGB Strom/5.1. der AGB Gas)  

Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach dem Leitbild des § 20 GVV vorgesehene zweiwöchige Kündigungsfrist um mindestens das Doppelte.

verbraucherunfreundlich

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Bei einem Umzug ist der Kunde berechtigt, mit zweiwöchiger Frist auf das Ende eines Kalendermonats zu kündigen." (4.4. der AGB Strom/5.1. + 9.2. der AGB Gas)

Je nach Zeitpunkt der Kündigungserklärung kann sich die Frist auf das Monatsende entsprechend verlängern. Im Übrigen entspricht die Frist dem Leitbild der GVV.


"Dem Kunden steht im Falle einer Preisänderung das Recht zu, diesen Vertrag fristlos zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen." (5.3. der AGB Strom/3.3. der AGB Gas)

Preisänderungsklausel:

Soweit nicht eine Preisgarantie für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wurde. (5.3. der AGB Strom/3.1. der AGB Gas)

"Sonstige Preisänderungen erfolgen im Rahmen der Billigkeit nach Maßgabe der Entwicklung der Bezugs- und Vertriebskosten. Preiserhöhungen können vorgenommen werden, wenn sich die Beschaffungs- und Vertriebskosten für das Kalenderjahr gegenüber dem abgelaufenen Kalenderjahr erhöhen, ohne dass Einsparungen möglich sind. Preissenkungen müssen erfolgen, wenn sich die Beschaffungs- und Vertriebskosten für das neue Kalenderjahr gegenüber dem abgelaufenen Kalenderjahr reduzieren." (5.3. der AGB Strom/3.3. der AGB Gas)     

Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Leistungsbestimmungsrecht des § 315 BGB und auf die zu den Kostenfaktoren ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht.

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Zahlungsmodalitäten:

"Der Kunde kann Zahlungen per Einzugsermächtigung, SEPA-Lastschrift [...] oder Überweisung leisten." (6.4. der AGB Strom/7.2. der AGB Gas)

Der Verbraucher kann zwischen verschiedenen Zahlungsmodalitäten wählen, ohne dass ihm dadurch zusätzliche Kosten entstehen, wenn er dem Versorger keine Einzugsermächtigung erteilt hat.

verbraucherfreundlich

Bonitätsprüfung:

"Tchibo wird zur Bonitätsprüfung bei der SCHUFA [...] eine Auskunft einholen. Ergeben sich hieraus Zweifel an der Bonität, kann Tchibo den Vertragsabschluss ablehnen." (8. der AGB Strom/10. der AGB Gas)  

Die Wirtschaftsauskunftei wird konkret benannt und die Einholung der Daten ist auf die Zahlungsfähigkeit des Verbrauchers bei Vertragsabschluss beschränkt.

verbraucherfreundlich

Besondere Klauseln:

"Tchibo kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen [...] ändern. [...] Gleichzeitig wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die jeweiligen Änderungen Vertragsbestandteil werden, wenn der Kunde diesen Änderungen nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Bekanntgabe widerspricht. Im Falle eines Widerspruchs sind der Kunde und Tchibo berechtigt, [...] zu kündigen." (9. der AGB Strom) 

"Tchibo ist während der Laufzeit des Vertrages zu Vertragsänderungen berechtigt. [...] Ist der Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen [...] zu kündigen." (4.1. der AGB Gas) 

Soweit Vertragsänderungen/Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Kunden zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13)

verbraucherunfreundlich

  

Stand der AGB: November 2013
Stand der Bewertung: 29. Januar 2015
  • LB ERSTE Energie im Forum vom Bund der Energieverbraucher e.V.

(Stand: 16. August 2018)

Service-Index: 0,82

(bester Service: 1,0 geringster Service: 0,0)

Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Stromanbieter 2015" erzielte Tchibo Energie beim Service Rang 9 von 35 und die Note "gut". In den Studien zuvor platzierte sich das Unternehmen auf Rang 12 von 33, "gut" (2014), bzw. Rang 1 von 43 mit der Note "sehr gut" (2013). Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen liegt Tchibo Energie 2015 auf Rang 15 von insgesamt 28.
Dt. Institut für Servicequalität: Tchibo Energie erreichte in der "Studie Gasanbieter 2015" beim Service Rang 24 von 36 (2014: Rang 10 von 33; "gut") und damit die Note "befriedigend". Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen liegt Tschibo Energie 2015 auf Platz 26 von 30 (2014: Platz 20 von 25).
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den Tchibo Energie seinen Stromkunden bietet, mit 74 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") und ebenfalls mit 74 % von 100 % in der Studie "Stromanbieter 01/2014". Der Service für Gaskunden erhielt von der DtGV 81 % (Studie "Gasanbieter 03/2015") bzw. 70 % (Studie "Gasanbieter 10/2013") von maximal 100 %.

Segment-ID: 2687
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