havelstrom.

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Verbraucherunfreundliche Regelungen: eine
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für Stromtarife.

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 9.440 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,87 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 7,2 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,9 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

Nicht in den AGB geregelt.

Kündigungsfrist und -form:

Die ordentliche Kündigungsfrist ist nicht in den AGB geregelt.
"Kündigungen müssen in Textform erfolgen." (B.II. 5. der AGB) 

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Bei einem Umzug des Kunden sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einwöchiger Frist zu kündigen." (B.II.6. der AGB)

"Bei einer Preisänderung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag fristlos zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen." (B.IV. 7. der AGB)

Preisänderungsklausel:

"Die EMB ist berechtigt, die Preise im Weg der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB anzupassen. Dem Kunden steht die gerichtliche Überprüfung der Angemessenheit der Preisänderung nach § 315 Abs. 3 BGB offen. Eine Preiserhöhung oder -senkung erfolgt, wenn sich die Kosten, die für Preisermittlung nach Ziffer IV.1 maßgeblich sind, verändern. Bei einer einseitigen Leistungsbestimmung [...]hat diese Kostensenkungen nach den gleichen Maßstäben und Zeitpunkten zu berücksichtigen, wie Kostenerhöhungen [...]. " (B. IV. 2. - 4. der AGB)

Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Leistungsbestimmungsrecht und die hierzu ergangene Rechtsprechung. Die Klausel ist aus Verbrauchersicht jedoch nicht recht verständlich, da die Kostenfaktoren nicht genannt werden. Zudem wird die Beweislastverteilung des § 315 Abs. 3 BGB nicht zutreffend abgebildet.

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

"Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Rechnungsbeträge bzw. Abschlagszahlungen durch Erteilung eines Lastschriftmandats, durch Überweisung oder durch Bareinzahlung [...]zu leisten." (A. VII. der AGB)

Dem Verbraucher stehen drei verschiedene Zahlungsmodalitäten kostenfrei zur Verfügung.

verbraucherfreundlich

Bonus:

Es wird ein "Neukunden- oder Wechselbonus" gezahlt, soweit die Vertragslaufzeit eingehalten wird. Der Bonus wird mit der Schlussrechnung verrechnet. (B. V. der AGB)  

  

Stand der AGB: 25. Mai 2018
Stand der Bewertung: 17. Dezember 2018
  • havelstrom im Bereich der EMB im Forum Bund der Energieverbraucher e.V.

(Stand: 24. August 2018)

Verivox bewertet im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität der EMB Energie Mark Brandenburg in der Sparte Strom (Tarif: havelstrom) mit der Note "befriedigend" (2,6).

 

Hotline-Kosten Keine (Freecall -0800-Vorwahl)
Hotline-Verfügbarkeit keine Zeiten im Internet angegeben
Servicezeiten keine Zeiten im Internet angegeben
Email-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit ja
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-Email-Adresse erforderlich nein
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Bankverbindung: ja
Abschlagszahlung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: nein
(Stand: 18. April 2018)

Stromkennzeichung für den Gesamtstrommix von havelstrom:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 169 g/kWh 0,0001 g/kWh 5 % 15,1 % 1,7 % 0,5 % 37,2 % 40,5 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

Segment-ID: 2687
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