Grünstromwerk Vertriebs GmbH

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Die Gesellschaft wurde am 11.06.2014 als Mieterstrom Service GmbH in das Handelsregister eingetragen. Im Juni 2015 erfolgte die Umfirmierung zur heutigen Grünstromwerk Vertriebs GmbH. Der Gegenstand der Gesellschaft ist "der Handel mit Energien aller Art sowie deren Vermarktung, die Erbringung von Dienstleistungen und die Bereitstellung von Services im Energiebereich, insbesondere der Vertrieb von Strom an Letztverbraucher (wie z.B. Mieter) im eigenen Namen und für Dritte, der Handel mit Stromprodukten, der Ein- und Verkauf von Strom und anderen Energiequellen auf eigenes Risiko sowie der Transport von Energie jeder Art".

Grünstromwerk Vertriebs GmbH
Oberhafenstraße 1
20095 Hamburg

Amtsgericht Hamburg, HR B 132199
Stammkapital: 25.000,- Euro

(Stand: 07.01.2017)

Geschäftsführer sind Dr. Tim Meyer (* 01.04.1970) und Thilo Jungkunz (* 24.01.1976).

Herr Jungkunz ist neben seiner Tätigkeit bei der Gesellschaft noch Geschäftsführer der NaturStromWärme GmbH (Amtsgericht Bamberg, HR B 8407).

(Stand: 07.01.2017)

Alleinige Gesellschafterin ist die NATURSTROM AG (Amtsgericht Düsseldorf, HR B 36544), vgl. Liste der Gesellschafter vom 13.07.2015.

Die Aktionärsstruktur der NATURSTROM AG stellt sich nach eigenen Angaben der Gesellschaft wie folgt dar:

  • eco eco AG (Amtsgericht Düsseldorf, HR B 37986), 25%-1 Aktie
  • Dr. Thomas Banning, 4,7%
  • Frau Banning, 3,3%
  • THEOLIA Naturenergien GmbH (Amtsgericht Stuttgart, HR B 225162), 2,7%
  • NATURSTROM-Stiftung, 2,5%
  • Dr. Wenger GmbH & Co KG (Amtsgericht Bamberg, HR A 10356), 2,1%
  • Banning GmbH & Co. Neue Energien KG (Amtsgericht Bamberg, HR A 4724), 2,1%
  • The return of the sun AG (Amtsgericht Düsseldorf, HR B 40316), 1,7%
  • Herr Tietze, 1,6%
  • Fam. Steinfeld, 1,5%
  • Herr Fleßner, 1,3%
  • Herr Hummel, 1,1%

die übrigen Anteile in Höhe von 50,4% werden von "über 980" Kleinaktionären mit jeweils weniger als einem Prozent gehalten, vgl. "Eigentümerstruktur der NATURSTROM AG".

(Stand: 07.01.2017)

Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.

(Stand: 07.01.2017)

Die Gesellschaft macht in ihrem Jahresabschluss von größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch. Der Jahresabschluss 2015 wurde im elektronischen Handelsregister hinterlegt und enthält lediglich eine Bilanz.

Der Jahresabschluss 2015 weist eine Bilanzsumme in Höhe von 163.985,61 Euro (Vorjahr: 65.003,19 Euro, Δ +152,27%) aus. Einem Umlaufvermögen in Höhe von 122.929,61 Euro (Vorjahr: 18.272,64 Euro, Δ +572,75%) stehen Verbindlichkeiten in Höhe von 126.712,75 Euro (Vorjahr: 37.753,19 Euro, Δ +235,63%) gegenüber.

(Stand: 07.01.2017)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: vier
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für die Stromtarife "Regionalstrom" (RS) und "Direktstrom" (DS).

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 11.344 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,83 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 5,0 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,6 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

"Der Vertrag läuft unbefristet." (13. (1) der AGB RS)

"Der Stromliefervertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr ab Vertragsschluss gemäß Ziff. 3." (13. (1) der AGB DS)

Kündigungsfrist und -form:

"Er kann von jeder Partei mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden." (13. (1) der AGB RS)

Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit in Textform. (13. (1) der AGB DS)

Die ordentliche Kündigungsfrist überschreitet die nach § 20 GVV vorgesehene Kündigungsfrist von zwei Wochen um mindestens das Doppelte bzw. Dreifache.

verbraucherunfreundlich

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Im Falle Ihres Auszuges endet das Vertragsverhältnis an dem von Ihnen übermittelten Auszugsdatum. Ihren Auszug müssen Sie der GSW frühestmöglich in Textform anzeigen. Erfolgt diese Mitteilung verspätet oder gar nicht, haften Sie GSW für den nach dem Auszug erfolgten Strombezug Dritter [...]." (14. (1) der AGB RS/15. (1) der AGB DS) 

Möglicherweise ist der Hinweis auf eine Anzeigepflicht statt einer Kündigungsmöglichkeit für den Verbraucher nicht klar genug verständlich. Auch ist nicht ersichtlich, bis zu welchem Zeitpunkt die Mitteilung noch rechtzeitig erfolgt, damit keine Gefahr für den Verbraucher besteht, in die Haftung genommen zu werden.  

verbraucherunfreundlich

"Ihnen steht bis zum Wirksamwerden der Preisänderung das Recht zur außerordentlichen Kündigung in Textform [...] zu." (12. (5) der AGB RS/DS) 

Preisänderungsklausel:

"Sonstige Änderungen der Preise werden seitens GSWW gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen jeweils zum Monatsbeginn und erst nach rechtzeitiger brieflicher Mitteilung an Sie wirksam." (12. (2) der AGB RS/DS)

Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Leistungsbestimmungsrecht des § 315 BGB. Die Klausel ist aus Verbrauchersicht jedoch nicht transparent, da die Kostenelemente nicht genannt werden.  

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

Die Zahlungen können per SEPA-Lastschrift oder Überweisung erfolgen. (9. (1) der AGB RS/DS)

Dem Verbraucher stehen zwei Zahlungsmöglichkeiten kostenfrei zur Verfügung.

verbraucherfreundlich

Bonus:

Hinweis auf zeitlich begrenzte Bonusaktionen enthalten. Einzelheiten zu etwaigen Bonusaktionen werden jedoch nicht genannt. (19. der AGB RS/20. der AGB DS)

Sonstige:

"GSWV istberechtigt, diese AGB zu ändern. Ihre Zustimmung gilt als erteilt, wenn Sie der Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen widersprechen [...]". (1. (3) der AGB RS)

Die Annahme das Schweigen des Verbrauchers zu einer wirksamen Änderung der AGB Zustimmung fingiert entspricht nicht dem Gedanken des § 154 BGB.

verbraucherunfreundlich

  

Stand der AGB: 18.Juli 2018 (DS)/07.November 2018 (RS)
Stand der Bewertung: 04. Januar 2019

(Stand: 24. August 2018)

 Service-Index: 0,68

(bester Service: 1,0 geringster Service: 0,0)

Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den Grünstromwerk seinen Stromkunden bietet, mit 79 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 83 % (Studie "Stromanbieter 02/2016") sowie mit 82 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") von maximal 100 %.
Verivox bewertete im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens mit der Note "gut" (2,5).

 

Hotline-Kosten Keine (Freecall -0800-Vorwahl)
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 8 h;
samstags: 0 h sonntags: 0 h
Servicezeiten Im Internet angegeben
Email-Kontaktformular Kontakt-Formular keins, aber via Email möglich
Rückrufmöglichkeit nein
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Rechnungserläuterung: nein

(Stand: 11. Januar 2017)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix von Grünstromwerk:

Jahr CO2 Atommüll Atomkraft Kohle    Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige erneuerbare
Energien
2015 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 45,5 % 54,5 %

 

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

 

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 0 g/kWh 0 g/kWh 0 % 0 % 0 % 0 % 37,74 % 62,26 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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