Fuxx-Die Sparenergie GmbH

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Die Gesellschaft wurde am 30.09.2013 in das Handelsregister eingetragen. Der Gesellschaftsgegenstand ist die "Erbringung von und der Handel mit Dienstleistungen im Energiebereich und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Leistungen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes nützlich erscheinen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen".

Fuxx - Die Sparenergie GmbH
Poststraße 14 - 16
20354 Hamburg

Amtsgericht Hamburg, HR B 129143
Stammkapital: 25.000,00 Euro

(Stand: 26.10.2017)

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Matthias Bodo Sprungk (* 02.12.1958).

(Stand: 26.10.2017)

Alleiniger Gesellschafter ist Matthias Bodo Sprungk (vgl. Liste der Gesellschafter vom 16.09.2013).

(Stand: 26.10.2017)

Die Gesellschaft in ihrem Jahresabschluss 2014 von größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch gemacht.

Der im elektronischen Handelsregister hinterlegte Jahresabschluss 2014 weist eine Bilanzsumme in Höhe von 3.726.385,34 Euro (Vorjahr: 14.182,14 Euro, Δ +26.175,20 %) auf. Hierbei steht einem Umlaufvermögen in Höhe von 3.669.197,21 Euro (Vorjahr: 14.182,14 Euro, Δ +25.771,96 %) Verbindlichkeiten (mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr) in Höhe von 2.786.219,63 Euro (Vorjahr: 4.780,19 Euro, Δ +58.186,80%) gegenüber.

(Stand: 26.10.2017)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: zehn
Verbraucherfreundliche Regelungen: keine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für Strom- und Gastarife.

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 29.700 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,45 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 2,1 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,2 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

"Haben die Parteien keine abweichende Regelung getroffen, beträgt die Laufzeit des Energielieferungsvertrages 14 Monate. Soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, verlängert sich der Energielieferungsvertrag nach Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit um jeweils 12 Monate [...]."  (13.1 der AGB)

Soweit bei einer bereits vereinbarten 24-monatigen Erstvertragslaufzeit eine automatische Verlängerung erfolgt, entspricht dies nicht dem Leitbild des § 309 Nr. 9b) BGB.

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Kündigungsfrist und -form:

"Die Kündigung muss mit einer Frist von 12 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit ausgesprochen werden. Die Kündigung bedarf der Textform." (13.3 + 13.5 der AGB)

Die Kündigungsfrist überschreitet die nach der GVV vorgesehene Kündigungsfrist von zwei Wochen um das Sechsfache.

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Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Bei einem Umzug des Kunden wird der Energielieferungsvertrag an der neuen Abnahmestelle des Kunden fortgesetzt, soweit die Fortsetzung rechtlich und tatsächlich möglich ist. Ein Umzug des Kunden berechtigt diesen nicht zur Kündigung." (14.1 der AGB)

Entgegen dem Leitbild der GVV ist eine Kündigung wegen Umzuges ausdrücklich ausgeschlossen.

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"Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu kündigen." (6.5 der AGB)

Preisänderungsklausel:

"Der Lieferant ist berechtigt und verpflichtet, eine Anpassung des Preises im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens (§ 315 BGB) [...]vorzunehmen. Der Kunde kann dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen." (6.4 der AGB)  

Die Klausel nimmt Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, jedoch ist diese aus Verbrauchersicht nicht verständlich, da die einzelnen Kostenfaktoren nicht transparent dargestellt werden. Darüber hinaus wird die Beweislastverteilung des § 315 Abs. 3 BGB nicht zutreffend abgebildet.

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Bonus:

Bonus oder Frei-kWh sowie ein Sofortbonus möglich. (8.1 + 8. 2 der AGB)

Der Anspruch entfällt jedoch, wenn "der Kunde bzw. ein Haushaltsangehöriger innerhalb der letzten 6 Monate vor Erteilung des Auftrages [...]an derselben Abnahmestelle bereits durch den Lieferanten beliefert wurde [...]." ( 8.3 b. der AGB) 

Die Klausel ist aus Verbrauchersicht nicht recht verständlich, da bezüglich einer vorherigen Belieferung auch auf einen Haushaltsangehörigen abgestellt wird. Dieser ist jedoch nicht Inhaber der Verbrauchsstelle.

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Bonitätsprüfung:

Prüfung der Bonität des Kunden bei Vertragsabschluss und während der "Dauer des Vertrages" durch namentlich nicht genannte "Wirtschaftsauskunfteien". (16. der AGB)

Es gibt keine Eingrenzung auf bestimmte Wirtschaftsauskunfteien, so dass dem Verbraucher nicht bekannt ist, bei welchen Stellen seine Daten angefragt werden und an wen seine Daten übermittelt werden. 

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Besondere Klauseln:

Bei einem "Online-Tarif" ist der Kunde verpflichtet, dem Lieferanten eine "gültige und funktionsfähige E-Mail-Adresse" zur Verfügung zu stellen, die eine jederzeitige Erreichbarkeit gewährleistet. Ist die Erreichbarkeit des Kunden über die von ihm benannte E-Mail-Adresse nachweislich nicht oder nicht mehr gewährleistet, ist der Lieferant - sofern den Kunden ein Verschulden trifft - berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. (2.2 der AGB)


Versorger schließt neben der Belieferung von BHKWs, Wärmespeicherheizungen und Pumpen auch Abnahmestellen mit "Chipkartenzählern" sowie "Doppel- und Mehrfachzählern" aus. (3.2 der AGB)

Diese Ausnahmen dürften aus Verbrauchersicht überraschend sein und es ist auch nicht ersichtlich, welchen Hintergrund diese Ausnahmen haben könnten. Welche Folgen eine doch erfolgte Belieferung rechtlich hat, ist nicht geregelt.

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Bei Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen ist der Versorger zu einer Anpassung des "Energielieferungsvertrages und der AGB" [...]"verpflichtet" [...]. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag [...]zu kündigen." (9.1 + 9.2 der AGB)

Soweit Vertragsänderungen und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst im Rahmen der vertraglichen Hauptpflichten schon durch bloßes Schweigen des Verbrauchers zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil des LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13).

verbraucherunfreundlich

"Der Lieferant ist berechtigt, dem Kunden für die Durchführung des Umzugs eine Pauschale in höhe von 45,00 € brutto in rechnung zu stellen." (14.3 der AGB)

Aus Verbrauchersicht ist nicht ersichtlich, weshalb und in welcher Höhe eine solche Pauschale geltend gemacht wird.

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Ein Vertragsstarfe kann geltend gemacht werden, wenn der Kunde "vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen diese AGB verstößt oder die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen." (12.2 der AGB)

Der Verstoß gegen AGB mit einer Vertragsstrafe zu ahnden ist aus Verbrauchersicht unverständlich. Zudem ist unklar, welche Angaben zur Preisbildung gemeint sind.

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Stand der AGB: 28. November 2018
Stand der Bewertung: 07. Februar 2019
  • Kundenmeinungen zu Fuxx Sparenergie auf Verivox
  • Erfahrungsberichte über Fuxx Sparenergie bei Check24
  • Kundenmeinungen zu Fuxx Sparenergie auf Erfahrungen.com
  • Fuxx Sparenergie im Forum vom Bund der Energieverbraucher e.V.
  • Kundenmeinungen über Fuxx Sparenergie bei Reclabox.com

(Stand: 23. August 2018)

 Service-Index: 0,34
(bester Service: 1,0, geringster Service: 0,0)
Check24: Der Service, den Fuxx-Die Sparenergie seinen Stromkunden bietet (Tarif: Fuxx 24), erhielt in der "Energieanbieterstudie 2015" 50 von 80 Punkten und damit die Note "befriedigend". Auch die Verbraucherfreundlichkeit des Unternehmens wird von Check24 in der Studie insgesamt mit "befriedigend" (Platz 34 von 45) bewertet.
Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Stromanbieter 2016" erzielte Fuxx-Die Sparenergie beim Service Rang 24 von 34 und lediglich die Note "ausreichend". In der 2015er Studie platzierte sich das Unternehmen auf Rang 29 von 35, ebenfalls mit Note "ausreichend". Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen rangiert Fuxx-Die Sparenergie 2016 auf Platz 13 von insgesamt 30 (2015: Rang 14 von 28).
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den Fuxx-Die Sparenergie seinen Stromkunden bietet, mit 54 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 61 % (Studie "Stromanbieter 02/2016") sowie 48 % von 100 % (Studie "Stromanbieter 02/2015"). Der Service für Gaskunden erhielt von der DtGV 52 % (Studie "Gasanbieter 05/2016") von maximal 100 %.
Verivox bewertete im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens mit der Note "befriedigend" (3,1).

 

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit keine Zeiten öffentlich angegeben
Servicezeiten keine Zeiten öffentlich angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit nein
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Rechnungserläuterung: nein

(Stand: 10. April 2018)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix von Fuxx-Die Sparenergie GmbH:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 130 g/kWh 0,0001 g/kWh 4 % 11,6 % 2,5 % 0,7 % 45,5 % 35,7 %

Der fossile Stromanteil (11,6 %+ 2,5 %+ 0,7 % = 14,8 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 878 g CO2 pro kWh emittieren.

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 224 g/kWh 0,0001 g/kWh 2,8 % 20,75 % 0,98 % 0,4 % 37,74 % 37,33 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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