ENTEGA Energie GmbH

  • Bundesweit ca. 1 Million Strom- und Gaskunden
  • Seit 1999 als Energieanbieter tätig
  • Über Tochtergesellschaft eigenes Strom- und Gasnetz
  • Betriebsergebnis: in 2015 ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von rund 45 Millionen Euro.
  • Keine Verflechtung mit den vier großen Energieanbietern
  • Eigentumsverhätnisse: mehrheitlich in kommunalem Besitz
  • Der Geschäftsführer ist noch in einem anderen Unternehmen tätig.
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten fünf verbraucherunfreundliche Regelungen und eine verbraucherfreundliche Regelung.
    Der AGB-Index beträgt 0,78 (nachteiligste AGB: 0, beste AGB: 1, Mittelwert: 0,49).
    Der Textlängenindex beträgt 0,61 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64).
    Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,4 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47).
  • Der Service-Index beträgt 0,72 (bester Service: 1,0, geringster Service: 0,0, Mittelwert: 0,55)
  • Internetseite: www.entega.de
  • Wikipedia über ENTEGA
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Die Gesellschaft wurde am 20.08.2015 in das Handelsregister eingetragen und entstand durch formwechselnde Umwandlung der Entega Energie GmbH & Co. KG. Der Unternehmensgegenstand ist der "Vertrieb von Energie sowie die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich".

ENTEGA Energie GmbH
Frankfurter Straße 100
64293 Darmstadt

Amtsgericht Darmstadt, HR B 94496
Grundkapital: 6.953.000,- Euro

(Stand: 26.10.2017)

Geschäftsführer der Gesellschaft sind Frank Gey (* 25.07.1967) und Thomas Schmidt (* 13.06.1967).

Neben seiner Tätigkeit bei der Gesellschaft ist Frank Gey auch Geschäftsführer der HSE Medianet GmbH (Amtsgericht Darmstadt, HR B 6424) sowie der HSE Beteiligungs-GmbH (Amtsgericht Darmstadt, HR B 92333).

(Stand: 26.10.2017)

Alleinige Gesellschafterin ist die HSE Beteiligungs-GmbH (Amtsgericht Darmstadt, HR B 92333). Alleinige Gesellschafterin der HSE Beteiligungs-GmbH mit einem Stammkapital in Höhe von 7.000.000,- Euro ist wiederum die HEAG Südhessische Energie AG (HSE) (Amtsgericht Darmstadt, HR B 5151).

Aktionäre der HEAG Südhessische Energie AG (HSE) (jetzt: ENTEGA AG) mit einem Grundkapital in Höhe von 146.278.413,72 Euro, eingeteilt in 85.542.932 Aktien, sind neben Einzelaktionären:

  • Gemeinde Einhausen mit einem Anteil am gezeichneten Kapital in Höhe von 7.951,50 Euro (= 0,01 %)
  • Gemeinde Höchst i. Odw. mit einem Anteil am gezeichneten Kapital in Höhe von 53.010,- Euro (= 0,03 %)
  • Kreisausschuss des Landkreises Darm mit einem Anteil am gezeichneten Kapital in Höhe von 4.155.305,13 Euro (= 2,84 %)
  • Magistrat der Stadt Breuberg mit einem Anteil am gezeichneten Kapital in Höhe von 26.505,- Euro (= 0,02 %)
  • Magistrat der Stadt Michelstadt mit einem Anteil am gezeichneten Kapital in Höhe von 1.431.270,- Euro (= 0,98 %)
  • Magistrat der Stadt Weiterstadt mit einem Anteil am gezeichneten Kapital in Höhe von 79.515,- Euro (= 0,05 %)
  • Vorstand der Gemeinde Reichelshei mit einem Anteil am gezeichneten Kapital in Höhe von 58.311,- Euro (= 0,04 %)
  • Vorstand der Gemeinde Rimbach mit einem Anteil am gezeichneten Kapital in Höhe von 54.759,33 Euro (= 0,04 %)
  • HEAG Holding AG mit einem Anteil am gezeichneten Kapital in Höhe von 136.343.683,08 Euro (= 93,21 %)
  • HEAG Pensionszuschusskasse VVag mit einem Anteil am gezeichneten Kapital in Höhe von 1.749.330,- Euro (= 1,20 %)

(vgl. Aktionärsverzeichnis zum Protokoll über die außerordentliche Hauptversammlung der ENTEGA AG vom 04.12.2015).

(Stand: 26.10.2017)

Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.

(Stand: 26.10.2017)

Die Vorjahresangaben beziehen sich auf den Jahresabschluss 2014 vor der formwechselnden Umwandlung hat der Gesellschaft.

Im Geschäftsjahr 2015 hat die Gesellschaft bei einem Umsatz in Höhe von 1.069.726.000,- Euro (Vorjahr: 1.066.374.000,- Euro, ∆ +0,31 %) bei einem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 45.202.000,- Euro (Vorjahr: 23.490.000,- Euro, ∆ +92,43 %) einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,- Euro (Vorjahr: 18.236.000,- Euro, ∆ -100 %) erwirtschaftet. Vom Umsatz entfiel ein Teil in Höhe von 856.700.000,- Euro (Vorjahr: 866.036.000,- Euro, ∆ -1,08 %) auf den Stromvertrieb und ein Teil in Höhe von 213.200.000,- (Vorjahr: 200.723.000,- Euro, ∆ +6,22 %) Euro auf den Gasvertrieb.

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 196 (Vorjahr: 210, ∆ -6,67 %) Angestellte.

(Stand: 26.10.2017)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: fünf
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für die Gas- und Stromtarife "Ökogas/Ökostrom/plus".

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 22.075 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,61 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 3,2 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,4 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

Je nach gewähltem Tarif unterschiedliche Vertragslaufzeiten zwischen 12 und 24 Monaten. Bei einigen Tarifen beträgt die Erstlaufzeit 24 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn keine Kündigung erfolgt. (Zusatzvereinbarungen)

Die automatische Vertragsverlängerungsklausel entspricht bei einer bereits vereinbarten mindestens 24-monatigen Vertragslaufzeit nicht dem Gedanken des § 309 Nr. 9b) BGB. 

verbraucherunfreundlich

Kündigungsfrist und -form:

"Der Vertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen auf das Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. [...]Die Kündigung bedarf der Textform." (8.1 + 8.2 der AGB)

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

Bei einem Umzug des Kunden wird der Vertrag an der neuen Lieferstelle fortgesetzt, was durch ENTEGA gepürft wird, Nur für den Fall, dass eine Weiterbelieferung an der neuen Verbrauchsstelle nicht möglich ist, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen uim Montasende zu kündigen.  (8.1 der AGB)

Dem Kunden steht nicht automatisch ein Kündigungsrecht bei Umzug zur Seite. Außerdem ist aus Verbrauchersicht nicht ohne Weiteres ersichtlich, wann die Kündigungsfrist beginnt.

verbraucherunfreundlich

"Ändert ENTEGA die Preise, kann der Kunde den Vertrag außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der Preisänderung kündigen." (2.4 der AGB)

Preisänderungsklausel:

"Preisänderungen durch ENTEGA erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Der Kunde kann dies nach § 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei einer einseitigen Leistungsbestimmung durch ENTEGA sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für eine Preismitteilung nach Ziffer 2.1 maßgeblich sind [u. a. Beschaffung und Vertrieb]." (2.2 der AGB)

Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Leistungsbestimmungsrecht und die hierzu ergangene Rechtsprechung. Allerdings werden die Kostenfaktoren nicht offengelegt und auch die Beweislast bei § 315 Abs. 3 BGB nicht zutreffend wiedergegeben.

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

Nach der Formulierung SEPA-Lastschrift und Banküberweisung ausdrücklich gleichrangig möglich. (3.4 der AGB)

Jedenfalls stehen dem Verbraucher mindestens zwei alternative Zahlungsmethoden kostenfrei zur Verfügung.

verbraucherfreundlich

Besondere Klauseln:

ENTEGA behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils ergänzenden Vertragsbedingungen im Falle der Änderung der Rahmenbedingungen zu ändern. "Die Änderungen gelten es genehmigt, wenn der Kunde diesen nicht mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Änderungen widerspricht." (15. der AGB)

Soweit die Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereits durch bloßes Schweigen des Verbrauchers zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (Urteil LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13) 

verbraucherunfreundlich


"Eine Vertragsstrafe kann auch verlangt werden, wenn der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig die Verpflichtung verletzt, die zur Preisbildung erforderlichen Angaben zu machen." (11.2 der AGB)

Es ist aus Verbrauchersicht nicht ersichtlich, welche "Angaben zur Preisbildung" gemeint sind, die der Verbraucher verpflichtet ist bekannt zu geben. 

verbraucherunfreundlich   

  

Stand der AGB: 01. Juli 2018
Stand der Bewertung: 17. Dezember 2018

(Stand: 23. August 2018)

Service-Index: 0,72

(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0)

Check24: Der Service von ENTEGA (Tarif: ENTEGA Ökostrom Online) erhielt von Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" 68 von 80 Punkten und die Note "sehr gut". In der "Stromanbieter-Studie 2014" wird der Service des Unternehmens (Tarif: ENTEGA Ökostrom Online) ebenfalls mit "sehr gut" bewertet (2013: "gut"). Die Vertragsbedingungen der ENTEGA für den Strombezug wurden 2014 mit "gut" benotet (2013: "gut"). Das Gesamtergebnis (aus AGB und Service) für die Verbraucherfreundlichkeit des Unternehmens bei Stromlieferverträgen lautet 2015 - wie schon 2014 und 2013 - "gut" (Rang 8 von 45).
Check24: Der Service von ENTEGA (Tarif: ENTEGA Erdgas Online) erhielt von Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" 71 von 80 Punkten und die Note "sehr gut". In der "Gasanbieter-Studie 2014" wurde der Service, den ENTEGA  seinen Gaskunden bietet mit 62 von 80 Punkten und der Note "gut" bewertet (2013: "gut"). Die Vertragsbedingungen der ENTEGA für den Gasbezug erhielten 2014 ebenfalls ein "gut" (2013: "sehr gut"). Das Gesamtergebnis (aus AGB und Service) für die Verbraucherfreundlichkeit des Unternehmens bei Gaslieferverträgen lautet 2015 - wie schon 2014 und 2013 - "gut" (Rang 6 von 45).
Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Stromanbieter 2017" erzielte ENTEGA beim Service Rang 5 von 31 und die Note "gut". 2016 rangierte das Unternehmen mit "gut" auf dem 2. Platz (von 33), 2015 belegte ENTEGA Platz 1 (von 35) mit "sehr gut". In der Studie des Jahres 2013 lag das Unternehmen auf Rang 5 von 43 und erhielt die Note "gut". Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen liegt ENTEGA 2017 auf Platz 12 von insgesamt 28 mit "befriedigend" (2016: Rang 14 von 30; 2015: Rang 12 von 28).
Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Gasanbieter 2016" erreichte ENTEGA beim Service Rang 5 von 37 und die Bewertung "gut" (2015: Rang 7 von 36, "gut"; 2014: Rang 2 von 33; "gut"). Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen lag das Unternehmen in der 2016er Studie mit der Note "gut" auf Rang 13 von 33 (2015: Rang 14 von 30; 2014: Rang 4 von 25).
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den ENTEGA seinen Stromkunden bietet, mit 63 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 81 % (Studie "Stromanbieter 02/2016"), 73 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") sowie mit 70 % von maximal 100 % (Studie "Stromanbieter 01/2014"). Der Service für Gaskunden erhielt von der DtGV 70 % (Studie "Gasanbieter 05/2016"), 75 % (Studie "Gasanbieter 03/2015") bzw. 74 % (Studie "Gasanbieter 10/2013") von maximal 100 %.
In der Analyse "ServiceAtlas Energieversorger 2015" von ServiceValue GmbH fiel das Gesamturteil für ENTEGA unterdurchschnittlich aus; eine Benotung wurde nicht ausgewiesen. Die "ServiceAtlas Energieversorger 2014" von ServiceValue bewertete ENTEGA mit dem Gesamturteil "gut". In der ServiceValue Analyse "Kundenurteil: Fairness von Stromversorgern 2015" erhielt ENTEGA von seinen Kunden die Bewertung "gut" (2014 und 2013 jeweils "sehr gut"). In der Analyse "Kundenurteil: Fairness von Gasersorgern 2014" erhielt ENTEGA die Note "gut" von seinen Kunden (2013: "gut").
Verivox beurteilte im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom als "gut" (2,5). In der Sparte Gas erhielt der Energieversorger ebenfalls die Note "gut" (2,4).

 

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 12 h;
samstags: 8 h sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit nein
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Verbrauchshistorie: ja
Bankverbindung: ja
Abschlagszahlung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: nein

(Stand: 13. April 2018)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der ENTEGA:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 77 g/kWh 0 g/kWh 0 % 9,6 % 0 % 0,5 % 36,7 % 53,2 %

Der fossile Stromanteil (9,6 %+ 0 %+ 0,5 % = 10,1 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 762 g CO2 pro kWh emittieren.

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 102 g/kWh 0 g/kWh 0 % 11,1 % 0 % 0,5 % 30,4 % 58 %
2012 122 g/kWh 0 g/kWh 0 % 15,4 % 0,4 % 1,2 % 29,4 % 53,6 %
2011 293 g/kWh 0 g/kWh 0 % 26,5 % 21 % 1,4 % 19,9 % 31,2 %
2010 373 g/kWh 0 g/kWh 0 % 29 % 27 % 2 % 20 % 22 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

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