EnBW Energie Baden-Württemberg AG

 

alle öffnen alle schliessen

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG geht auf die ehemaligen Baden-Württembergischen Energieversorgungsunternehmen Badenwerk, Energie-Versorgung Schwaben, Neckarwerke und die Technischen Werke der Stadt Stuttgart zurück. Im August 1997 wurde das Unternehmen in Energie Baden-Württemberg AG umbenannt und dann Anfang 1998 in EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Die frei gehandelten Anteile der Gesellschaft finden sich unter der WKN 522000.

EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe

Grundkapital: 708.108.042,24,- €
Amtsgericht Mannheim, HR B 107956

(Stand: 09.12.2016)

Beschäftigte

Die EnBW Vertrieb GmbH hatte 2012 473 (2011: 502) Beschäftigte. (Jahresabschluss 2012)

Geschäftsentwicklung

Die EnBW Vertrieb GmbH versorgt rund 5,5 Mio. Kunden mit Strom und Gas (Stand 2012, Quelle: Verivox).

Solidität/Bonität

Das Institut für Wirtschaftsprüfung (IWP) untersuchte in der Studie „Energieanbieter und Nachhaltigkeit“ (10/2013) und dessen 2. Auflage (01/2015) für ausgewählte Energieanbieter die betriebswirtschaftlich dauerhafte Tragfähigkeit der Geschäftsmodelle anhand von bilanzanalytischen Kriterien. Für das Unternehmen EnBW kommt das IWP zu folgenden Ergebnissen:

1) Publikationspolitik
     a) Verspätung bei der Offenlegung des Jahresabschlusses
Geschäftsjahr 2012 29 Tage (Einzelabschluss Mutter / Konzern)
Geschäftsjahr 2011 0 Tage (Einzelabschluss Mutter / Konzern)
     b) Prüfung des Abschlusses durch Wirtschaftsprüfer
Geschäftsjahr 2012 (2013) JA (Einzelabschluss Mutter / Konzern)
Geschäftsjahr 2011 JA (Einzelabschluss Mutter / Konzern)
2) Liquidität ersten Grades (= Kassenbestand / Verbindlichkeiten mit Laufzeit ≤ 1 Jahr)
Geschäftsjahr 2013 15,03 % (Einzelabschluss Mutter)
32,06 % (Konzern)
Geschäftsjahr 2012 18,73 % (Einzelabschluss Mutter)
32,10 % (Konzern)
Geschäftsjahr 2011 70,92 % (Einzelabschluss Mutter)
39,61 % (Konzern)
3) Eigenkapitalquote (= Eigenkapital / Gesamtkapital)
Geschäftsjahr 2013 10,63 % (Einzelabschluss Mutter)
16,83 % (Konzern)
Geschäftsjahr 2012 14,74 % (Einzelabschluss Mutter)
19,54 % (Konzern)
Geschäftsjahr 2011 11,57 % (Einzelabschluss Mutter)
17,12 % (Konzern)
4) Wirtschaftlichkeit (= Gesamtleistung bzw. Umsatzerlöse / Personalaufwand)
Geschäftsjahr 2013 keine Umsatzerlöse ausgewiesen (Einzelabschluss Mutter)
13,95 (Konzern)
Geschäftsjahr 2012 keine Umsatzerlöse ausgewiesen (Einzelabschluss Mutter)
12,61 (Konzern)
Geschäftsjahr 2011 keine Umsatzerlöse ausgewiesen (Einzelabschluss Mutter)
11,69 (Konzern)
5) Anteil erneuerbarer Energien
Studie (01/2015) 30,7 %  
Studie (10/2013) 25 %  
6) Gesamtrang über alle Nachhaltigkeitskriterien
Studie (01/2015) Rang 7 von 13  
Studie (10/2013) Rang 13 von 20 (Muttergesellschaft)
Rang 8 von 20 (Konzern)

 

Geschäftsführer der Gesellschaft sind Dr. Frank Mastiaux (Vorsitzender/CEO), Dr. Bernhard Beck (CPO) (* 07.06.1954), Thomas Kusterer (CFO) (* 27.03.1968) und Dr. Hans-Josef Zimmer (CTO) (* 23.05.1958).

Neben seiner Tätigkeit bei der EnBW AG ist Dr. Bernhard Beck Geschäftsführer der Neckarwerke Stuttgart GmbH (Amtsgericht Stuttgart, HR B24923).

(Stand: 09.12.2016)

Zum 31.12.2015 gibt die EnBW AG ihre Aktionärsstruktur im Konzernbericht (unter „Zusammengefasster Lagebericht“ und dort „EnBW AG“) wie folgt an:

Aktionär Besitzanteil
OEW Energie-Beteiligungs GmbH 46,75 %
NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH 46,75 %
Badische Energieaktionärs-Vereinigung 2,45 %
Gemeindeelektrizitätsverband Schwarzwald-Donau 0,97 %
Neckar-Elektrizitätsverband 0,63 %
Eigenbesitz der EnBW AG 2,08 %
Steubesitz 0,39 %

Alleinige Gesellschafterin der OEW Energie-Beteiligungs GmbH (Amtsgericht Ulm, HR B 4678) ist hierbei der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke, vgl. Liste der Gesellschafter vom 18.08.2006.

Alleinige Gesellschafterin der NECKARPRI-Beteiligungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Stuttgart, HR B 737171) ist die NECKARPRI GmbH (Amtsgericht Stuttgart, HR B 735416), vgl. Liste der Gesellschafter vom 05.04.2011, deren alleinige Gesellschafterin wiederum das Land Baden-Württemberg ist, vgl. Liste der Gesellschafter vom 30.11.2010.

(Stand: 09.12.2016)

Der Aufsichtsrat besteht aus Lutz Feldmann (Vorsitzender), Dietrich Herd (Stellv. Vorsitzender), Dr. Dietrich Birk, Stefanie Bürkle, Stefan Paul Hamm, Michaela Kräutter, Silke Krebs, Marianne Kugler-Wendt, Thomas Landsbek, Dr. Hubert Lienhard, Sebastian Maier, Arnold Messner, Dr. Wolf-Rüdiger Michel, Gunda Röstel, Klaus Schörnich, Heinz Seiffert, Edith Sitzmann, Ulrike Wendel, Lothar Wölfle und Dr. Bernd-Michael Zinow, vgl. Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates vom 07.09.2016.

(Stand: 09.12.2016)

Im Geschäftsjahr 2015 hat die Gesellschaft bei einem Umsatz in Höhe von 20.069.000.000,- Euro (Vorjahr: 24.106.600.000,- Euro, Δ -16,75%) einen Jahresüberschuss in Höhe von -345.200.000,- Euro (Vorjahr: 1.249.400.000,- Euro, Δ -127,63%) und einen Bilanzgewinn in Höhe von 317.400.000,- Euro (Vorjahr: 849.500.000,- Euro, Δ -62,64%) erwirtschaftet.

Auf den Vertrieb von Strom entfällt ein Teil des Umsatzes in Höhe von brutto 11.200.900.000,- Euro (Vorjahr: 13.574.500.000,- Euro, Δ -17,49%), auf den Vertrieb von Gas ein Teil des Umsatzes in Höhe von brutto 8.046.800.000,- Euro (Vorjahr: 9.893.000.000,- Euro, Δ -18,66%).

Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 2015 6.333 (Vorjahr: 6.464, Δ -2,03%) Angestellte.

(Stand: 09.12.2016)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: vier
Verbraucherfreundliche Regelungen: keine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB gelten für Strom- und Gastarife.

  

Verständlichkeit der AGB

Textlänge der AGB (standardisiert): 30.011 Zeichen (kürzeste AGB: 3.360 Zeichen, längste AGB: 51.005 Zeichen)

Der Textlängenindex beträgt 0,44 (kürzeste AGB: 1, längste AGB: 0, Mittelwert: 0,64)

Hohenheimer Verständlichkeitsindex der AGB: 5,2 (0 = schwer verständlich, 20 = sehr leicht verständlich)

Der Verständlichkeitsindex beträgt 0,6 (bestverständliche AGB: 1, schlechtestverständliche AGB: 0, Mittelwert: 0,47)

Methodische Erläuterung zur Verständlichkeit

 

Vertragslaufzeit:

Vertragslaufzeiten je nach gewähltem Tarif. Nach Ende der Erstvertragslaufzeit automatische Verlängerung, wenn keine Kündigung erfolgt. Je nach Tarif Verlängerung zwischen 6 und 12 Monaten. (2. (1) der AGB).  

Kündigungsfrist und -form:

Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen bezogen auf das Ende der Laufzeit. (2. (1) der AGB)

Die ordentliche Kündigungsfrist des § 20 GVV von zwei Wochen wird um das Dreifache überschritten.

verbraucherunfreundlich

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

Bei Umzug besteht ein wechselseitiges Kündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen, frühestens aber zum Zeitpunkt des Auszuges. (2. (2) der AGB) 

Im Falle der Preisänderung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht in Textform. (17.5. (Strom)/18.5 (Gas) der AGB)

Preisänderungsklausel:

"Preisänderungen [...] erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach § 315 BGB. Hierbei sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung maßgeblich sind.(17.4 (1) (Strom)/18.4 (1)(Gas) der AGB)

Die Klausel verweist auf das Recht zur einseitigen Preisfestsetzung nach § 315 Abs. 1 BGB. Hierbei wird ansatzweise auf die Kriterien der Billigkeit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes Bezug genommen. Transparenz bezüglich der einzelnen Kostenfaktoren beinhaltet diese Klausel jedoch nicht.

verbraucherunfreundlich

 
 
Bonitätsprüfung:

Bonitätsprüfung und Ermittlung eines "Score"-Wertes über eine namentlich benannte Wirtschaftsauskunftei. (extra Informationskasten im Anhang zu den AGB Strom)

Die Klausel ist aus Sicht des Verbrauchers nicht recht verständlich. Insbesondere bleibt offen, was genau unter "Bonität"zu verstehen ist und welche sonstigen Daten ("scoring") über den Kunden noch abgefragt werden.

verbraucherunfreundlich

Besondere Klauseln:

Änderungen der AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Diese Änderungen gelten, wenn ihnen nicht binnen 6 Wochen in Textform widersprochen wird, als genehmigt. Damit werden sie Vertragsbestandteil. Zudem besteht ein Sonderkündigungsrecht. (17. (1) bis (3) (Gas)/16.(1) bis (3) (Strom) der AGB).

Die Klausel ist aus Verbrauchersicht schlecht verständlich, da Schweigen im Geschäftsverkehr bei Endverbrauchern nach dem Leitbild des § 154 BGB keine Zustimmung bedeutet.

verbraucherunfreundlich

  

Stand der AGB: 01. Juli 2015 (Strom)/01.September 2018 (Gas)
Stand der Bewertung: 24.Januar 2019

Bewertung der Vertragsbedingungen durch Check24 Stromanbieterstudie 2014: 53 von 80 möglichen Punkten, dadurch Note "gut".

(Stand: 17. August 2018 )

Service-Index: 0,61

(bester Service: 1,0; geringster Service: 0,0)

Check24: Den Service der EnBW (Tarif: EnBW Online) bewertet Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" mit 64 von 80 Punkten und der Note "gut". In der "Stromanbieter-Studie 2014" erzielte EnBW beim Service 53 von 80 Punkten und ein "befriedigend". Das Gesamtergebnis (aus AGB und Service) für die Verbraucherfreundlichkeit beim Strombezug von EnBW lautet 2015, wie schon 2014, "gut" und rangiert auf Platz 17 von 45.
Check24: Den Service der EnBW (Tarif: EnBW ErdgasOnline) bewertet Check24 in der "Energieanbieterstudie 2015" mit 61 von 80 Punkten und der Note "gut". In der "Gasanbieter-Studie 2014" erhielt der Service der EnBW 49 von 80 möglichen Punkten und ein "befriedigend". Das Gesamtergebnis (aus AGB und Service) für die Verbraucherfreundlichkeit beim Gasbezug von EnBW lautet 2015 "gut" (Platz 16 von 45). In der 2014er Analyse reichte es lediglich für die Note "befriedigend" (Platz 32 von 40).
Dt. Institut für Servicequalität: In der "Studie Stromanbieter 2017" erzielte die EnBW beim Service Rang 12 von 31 und die Note "gut". In der 2016er Studie schaffte das Unternehmen Rang 15 von 33, ebenfalls mit "gut" (2015: Rang 17 von 35; "befriedigend"). Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen liegt EnBW 2017 mit "befriedigend" auf Rang 21 von insgesamt 28 (2016: Platz 21 von 30; 2015: Platz 19 von 28).
Dt. Institut für Servicequalität: EnBW erreichte in der "Studie Gasanbieter 2016" beim Service Rang 19 von 37 und damit die Note "befriedigend" (2015: Rang 10 von 36; "gut"). Bei der Gesamtbewertung von Service und Konditionen rangiert EnBW auf Rang 26 von 33 mit der Note "befriedigend" (2015: Rang 25 von 30; ebenfalls "befriedigend").
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien bewertete den Service, den EnBW seinen Stromkunden bietet, mit 82 % (Studie "Stromanbieter 02/2017"), 71 % (Studie "Stromanbieter 02/2016"), 65 % (Studie "Stromanbieter 02/2015") sowie mit 61 % von 100 % (Studie "Stromanbieter 01/2014"). Der Service für Gaskunden erhielt von der DtGV 80 % (Studie "Gasanbieter 05/2016"), 65 % (Studie "Gasanbieter 03/2015") bzw. 41 % (Studie "Gasanbieter 10/2013") von maximal 100 %.
ServiceValue platzierte EnBW in der Studie "ServiceAtlas Energieversorger 2015" beim Gesamturteil auf den drittletzten Rang (27 von 30). In der vorjährigen Studie "ServiceAtlas Energieversorger 2014" rangierte das Unternehmen auf Rang 23 von 30.
Verivox beurteilte im Herbst 2015 die Tarifregelungen sowie die Servicequalität des Unternehmens in der Sparte Strom als "gut" (2,4). In der Sparte Gas erhielt EnBW ebenfalls die Note "gut" (2,3).

 

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit wochentags: 5 x 16 h;
samstags: 16 h; sonntags: 0 h
Servicezeiten im Internet angegeben
E-Mail-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit nein
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-E-Mail-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) ja
Zählerstand übermitteln: ja
Datenänderung: ja
Verbrauchshistorie: ja
Bankverbindung: ja
Abschlagszahlung: ja
Online-Rechnung: ja
Rechnungserläuterung: ja
(Stand: 20. November 2017)

Stromkennzeichnung für den Gesamtstrommix der EnBW AG:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2015 204 g/kWh 0,0007 g/kWh 26,5 % 21,8 % 1 % 2,2 % 45,5 % 3 %

Der fossile Stromanteil (21,8 %+ 1 %+ 2,2 % = 25 %) stammt aus Kraftwerken, die durchschnittlich 816 g CO2 pro kWh emittieren.

 

Stromkennzeichnungen vergangener Jahre:

Jahr CO2 Atommüll Atom Kohle Erdgas sonstige
fossile Energien
erneuerbare Energien
nach EEG
sonstige
erneuerbare Energien
2014 268 g/kWh 0,0007 g/kWh 26,4 % 28,4 % 1,0 % 2,3 % 37,7 % 4,2 %
2013 331 g/kWh 0,0008 g/kWh 30,2 % 35,3 % 0,9 % 2,8 % 27,6 % 3,1 %
2012 336 g/kWh 0,0009 g/kWh 32,2 % 35,4 % 2,4 % 2,8 % 22,8 % 4,4 %
2011 354 g/kWh 0,001 g/kWh 35,8 % 34,8 % 3,9 % 2,6 % 18,3 % 4,6 %
2010 327 g/kWh 0,0011 g/kWh 42 % 32 % 3 % 3 % 16 % 4 %

Erläuterungen zur Stromkennzeichnung und zu Ökostrom.

Aus welchen Stromquellen Ihr Strom tatsächlich hergestellt wird und wie sich Ihr Strompreis zusammensetzt, erfahren Sie hier.

Segment-ID: 2687
  • All 0-9 A B C D E F G H I K L M N P R S T V W X Y
  • News

© 2024 Bund der Energieverbraucher e.V. - All rights reserved. | Impressum / Datenschutzerklärung