DEG Deutsche Energie GmbH

  • Vertriebsnamen: envitra und seit Januar 2015 DEG (für Vertriebspartner und den deutschen Fachhandel)
  • Seit 2015 als Energieanbieter tätig (vormals seit 2011 envitra Energie GmbH)
  • Betriebsergebnis 2011: nicht gedeckter Fehlbetrag von 85.323,16 Euro
  • Keine Verflechtung mit den vier großen Energieanbietern
  • Vollständig im Eigentum der shira Verwaltungs-GmbH
  • In Privatbesitz ohne kommunale Beteiligung
  • Der Geschäftsführer ist noch in anderen Unternehmen tätig.
  • Die allgemeinen Vertragsbedingungen enthalten zwei verbraucherunfreundliche Regelungen und eine verbraucherfreundliche Regelung.
    Der AGB-Index beträgt 0,69 (nachteiligste AGB: 0, beste AGB: 1, Mittelwert: 0,49).
    Internetseite: www.deutsche-energie.de
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Die ursprüngliche Gesellschaft (Amtsgericht Stuttgart, HR B 737963) wurde mit Bekanntmachung vom 09.07.2007 als dialStar Telecom GmbH (Amtsgericht Frankfurt am Main, HR B 80544) in das Handelsregister eingetragen. Mit Bekanntmachung vom 04.07.2011 erfolgte dann die Sitzverlegung nach Erlenbach (Amtsgericht Stuttgart, HR B 73796) sowie die Umfirmierung zur envitra Energie GmbH. Ende 2011 erfolgte eine Übertragung von Unternehmensbereichen der Gazprom Marketing & Retail Germania GmbH auf die Gesellschaft. Mit Bekanntmachung vom 06.02.2015 wurde die Gesellschaft in die DEG Deutsche Energie GmbH umfirmiert. Der Gesellschaftsgegenstand ist der „Vertrieb, die Herstellung und Vermarktung von Gas- und Energieprodukten aller Art in Deutschland. Des Weiteren Entwicklung, Verkauf, Betrieb und Vermittlung von Energiedienstleistungen im Bereich eines deutschlandweiten Energieanbieters sowie Lizenzvermittlungen, Beteiligungen und Beratungen im Informationstechnologie-, Energie- und Telekommunikationssektor“. Im Mai 2016 wurde die Gesellschaft mit der damaligen RST Holding GmbH (Amtsgericht Stuttgart, HR B 755992; vormals: Amtsgericht Wiesbaden, HR 13357) verschmolzen und diese Gesellschaft nun in DEG Deutsche Energie GmbH umfirmiert. Der Gesellschaftsgegenstand ist "der Vertrieb, die Herstellung und Vermarktung von Strom-, Gas- und Energieprodukten aller Art in Deutschland. Des Weiteren Entwicklung, Verkauf, Betrieb und Vermittlung von Energiedienstleistungen im Bereich eines deutschlandweiten Energieanbieters sowie Lizenzvermittlungen, Beteiligungen und Beratungen im Informationstechnologie-, Energie- und Telekommunikationssektor, sowie weiter Erwerb, Veräußerung und Verwaltung von Beteiligungen an Handelsunternehmen gleich welcher Art".

DEG Deutsche Energie GmbH
Georg-Ohm-Straße 1
74235 Erlenbach

Amtsgericht Stuttgart, HR B 755992
Stammkapital: 50.000 Euro

(Stand: 26.10.2017)

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Tillmann Sebastian Raith (* 06.06.1981).

Neben seiner Tätigkeit in der Gesellschaft ist der Geschäftsführer Raith Vorstand der Lorenzen Promotion AG (Amtsgericht Hamburg, HR B 133759) sowie Geschäftsführer der DEG Deutsche Energie Trading GmbH (Amtsgericht Stuttgart, HR B 737870) und der DEG Deutsche Energie Service GmbH (Amtsgericht Wiesbaden, HR B 12800).

(Stand: 26.10.2017)

Alleinige Gesellschafterin ist die dago Beteiligungs-GmbH (Amtsgericht Stuttgart, HR B 109143), vgl. Liste der Gesellschafter vom 11.04.2016. Alleiniger Gesellschafter der dago Beteiligungs-GmbH mit einem Stammkapital von 75.000 Euro ist Tillmann Raith, vgl. Liste der Gesellschafter vom 02.01.2016.

(Stand: 26.10.2017)

Die Gesellschaft verfügt über keinen Aufsichtsrat.

(Stand: 26.10.2017)

Die Gesellschaft hat von größenabhängigen Erleichterungen gebrauch gemacht und braucht daher keine Gewinn- und Verlustrechnung veröffentlichen, § 326 Abs. 1 HGB.

Die Bilanzsumme der Gesellschaft (damalige RST Holding GmbH) im Geschäftsjahr 2015 beträgt 134.458,09 Euro (Vorjahr: 29.333,76 Euro, ∆ +358,37%). Hierbei stehen einem Umlaufvermögen in Höhhe von 29.458,09 Euro (Vorjahr: 29.331,76 Euro, ∆ +0,43%) Verbindlichkeiten in Höhe von 3.746,61 Euro (Vorjahr: 3.475,67 Euro, ∆ +7,80%) gegenüber.

(Stand: 26.10.2017)

Verbraucherunfreundliche Regelungen: zwei
Verbraucherfreundliche Regelungen: eine
Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften: keine
Wirksamkeit zweifelhaft: keine

Die AGB sind gültig für die Strom- und Gastarife.

  

Vertragslaufzeit:

"Laufzeit, Kündigung und eine automatische Verlängerung ergeben sich aus dem Antrag [...]oder dem Auftragsformular. (§ 12 (1) der AGB)

Kündigungsfrist und -form:

Die Modalitäten der Kündigung ergeben sich aus dem Auftragsformular. (§ 12 (1) der AGB)

Sonderkündigungsrechte (Wohnungswechsel/Preiserhöhung):

"Der Kunde hat Deutsche Energie einen Auszug unverzüglich, jedoch spätestens vier Wochen nach Auszug, in Textform unter Nennung des genauen Auszugdatums  [...]anzuzeigen. [...]Der Vertrag sowie eine vereinbarte Preisgarantie enden automatisch mit dem Auszug." (§ 13 (1) +(2) der AGB)    

Zwar kann der Verbraucher länger als nach der GVV vorgesehen den Umzug anzeigen, doch ist eine Belieferung an der neuen Lieferstelle nicht vorgesehen, selbst wenn dies technisch möglich wäre.

"Im Falle der Preisänderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen." (§ 7 (6) der AGB)

Preisänderungsklausel:

"Preisänderungen durch Deutsche Energie erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens. [...]Bei der Preisermittlung wird Deutsche Energie Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen berücksichtigen und eine Saldierung [...]vornehmen. [...]§ 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches bleibt [...]unberührt. Die Preisänderung ist daher nur verbindlich, wenn sie auch der Billigkeit entspricht, was der Kunde gerichtlich überprüfen lassen kann." (§ 7 (1) + (7) der AGB) 

Die Klausel nimmt Bezug auf das einseitige Preisbestimmungsrecht des § 315 Abs. 1 BGB. Aus Verbrauchersicht ist die Klausel jedoch nicht verständlich, da keine Transparenz bezüglich der Kostenfaktoren besteht. Der Verbraucher wird zudem auf die gerichtliche Überprüfbarkeit hingewiesen, was nicht unmittelbar verständlich ist. 

verbraucherunfreundlich

Zahlungsmodalitäten:

"Zahlungen sind per Überweisung oder SEPA-Basislastschriftverfahren möglich. Barzahlungen und Zahlung per Scheck sind ausgeschlossen. Deutsche Energie ist nicht verpflichtet, Zahlungen im SEPA-Basislastschriftverfahren einzuziehen, sondern kann jederzeit auch Zahlung mittels Überweisung verlangen." (§ 8 (7) der AGB) 

Dem Verbraucher steht möglicherweise tatsächlich nach Wahl des Versorgers nur noch die Zahlungsmöglichkeit per Überweisung offen.

Bonitätsprüfung:

"Deutsche Energie behält sich vor, vor Annahme des Auftrages die Bonität des Kunden zu prüfen. Hierzu wird Deutsche Energie Auskünfte bei der SCHUFA [...]einholen." (§ 2 (5) der AGB)

Die eingeschaltete Wirtschaftsauskunftei wird namentlich benannt und die Einholung der Daten auf die Frage der Zahlungsfähigkeit des Verbrauchers bei Vertragsschluss beschränkt.

verbraucherfreundlich

Besondere Klauseln:

Vertragsänderungen und Änderungen der AGB sind möglich, wenn sich die "gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen" ändern. "Im Falle einer Anpassung [...]hat der Kunde das Recht, den Vertrag [...]zu kündigen." (§ 20 (1) + (2) der AGB) 

Soweit Vertragsänderungen und Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen schon durch bloßes Schweigen des Kunden zustande kommen sollen, entspricht dies nicht dem Gedanken des § 154 BGB (vgl. Urteil des LG Köln vom 04.09.2013 - 26 O 33/13)

verbraucherunfreundlich

  

Stand der AGB: 22. April 2016
Stand der Bewertung: 07. Februar 2019
  • DEG Deutsche Energie im Forum vom Bund der Energieverbraucher e.V.

(Stand: 23. August 2018)

Hotline-Kosten Ortstarif
Hotline-Verfügbarkeit "täglich und rund um die Uhr"
Servicezeiten Im Internet angegeben
Email-Kontaktformular ja
Rückrufmöglichkeit ja
Vertragsinfo auf Anbieterinternetseite ja
Vertragsabschluss über Anbieterinternetseite ja
Kunden-Email-Adresse erforderlich ja
Online-Service (Kundenportal) nein
Zählerstand übermitteln: ja, über Online-Formular
Rechnungserläuterung: ja
(Stand: 10. April 2018)

Segment-ID: 2687
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