Bonitätsprüfung

Einige Energieversorger versichern sich vor Vertragsschluss, ob der künftige Kunde auch zahlungsfähig ist. Dafür holt er Auskünfte bei der Schufa oder anderen Wirtschaftsauskunfteien ein. In der Regel stimmt der Kunde durch Unterschrift und sein Einverständnis mit den AGB-Regeln zu, dass der Stromversorger diese Daten auch erfragen darf. Denn die AGB enthalten entsprechende Vollmachten für den Versorger.

Verbraucher, die schon öfter in Zahlungsschwierigkeiten waren, haben dadurch Schwierigkeiten, den Anbieter zu wechseln. Das ist deshalb problematisch, weil ausgerechnet die Verbraucher, die am wenigsten gut bei Kasse sind, bei dem teuersten Anbieter bleiben müssen, dem Grundversorger.

Segment-ID: 1978

© 2024 Bund der Energieverbraucher e.V. - All rights reserved. | Impressum / Datenschutzerklärung